Urteil: AK-Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Die Online-Plattform CopeCart verkauft im großen Stil Online-Coachings. Konsument:innen wurde der gesetzliche Widerruf zu Unrecht verweigert. Daher beauftragte die Arbeiterkammer Oberösterreich den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Klage gegen die CopeCart GmbH. 

Angeblich Widerrufsrecht verloren 

Ausgangspunkt waren zahlreiche Anfragen von Konsument:innen. CopeCart hatte sich ihnen gegenüber darauf berufen, sie hätten ihr Widerrufsrecht verloren. Und zwar schon dadurch, dass sie einem Beginn der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt und den Verlust des Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen hätten. Dazu verwies CopeCart auf eine entsprechende Erklärung, die Konsument:innen beim Vertragsabschluss online abgegeben hatten. 

Korrekte Belehrung notwendig 

Ein derartiger Widerrufsverzicht ist jedoch im Fernabsatz bei Dienstleistungsverträgen nicht wirksam. Nach Ansicht der AK sind Online-Coaching-Verträge Dienstleistungsverträge. CopeCart hätte die Konsument:innen daher anstelle eines Widerrufsverzichts korrekt über ihr Widerrufsrecht belehren müssen. 

Das HG Wien schloss sich der Ansicht der AK an

Laut Urteil des HG Wien muss CopeCart seine Praxis einstellen, nicht korrekt über das Widerrufsrecht zu belehren und gültige Rücktrittserklärungen bzw. berechtigte Rückzahlungen abzulehnen. Im Übrigen beurteilte das HG Wien zwei weitere Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen des Unternehmens als unzulässig. Dies betrifft die vorzeitige Fälligstellung bei Ratenzahlung nach mehr als 30 Tagen Verzug sowie Regelungen zum Haftungsausschluss von CopeCart. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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