Haftpflichtversicherung ist für Hundehalter in Oberösterreich Pflicht!
Hunde sind die besten Freunde des Menschen. Oft können sie jedoch auch ein finanzielles Risiko für ihre Besitzer:innen bedeuten. Wenn sie einen Schaden verursachen, haften Herrchen bzw. Frauchen grundsätzlich. Das kann teuer werden. Eine Hunde-Haftpflichtversicherung ist daher empfehlenswert. In Oberösterreich ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Von Tier-Kranken- oder Unfallversicherungen ist hingegen abzuraten. Die Prämien sind dort durchwegs teuer und die Leistungen durch Selbstbehalte und Kostenlimits begrenzt.
Wird jemand durch ein Tier geschädigt oder verletzt, haftet grundsätzlich derjenige, der es nicht ordnungsgemäß verwahrt hat. Den Beweis für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung muss der oder die Hundehalter:in erbringen. Dies ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1320 ABGB) geregelt.
OÖ Hundehaltegesetz schreibt verpflichtende Haftpflichtversicherung vor
Fügt ein Hund jemandem eine Verletzung zu, können sehr hohe Schadenersatzforderungen entstehen (z. B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstentgang). Darum sollten Tierhalter:innen unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie übernimmt die berechtigten Schadenersatzansprüche von Geschädigten und hilft unberechtigte Forderungen abzuwehren. Die Haftpflichtversicherung kann zum Beispiel im Rahmen einer Eigenheim- oder Haushaltsversicherung oder auch gesondert abgeschlossen werden. Angeboten werden meist Versicherungssummen zwischen einer und 10 Millionen Euro. In Oberösterreich schreibt das Oö. Hundehaltegesetz Hundehalter:innen eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro vor. Im Falle einer Schädigung durch einen Hund ist damit sichergestellt, dass für Geschädigte auch tatsächlich ein Deckungsfonds vorhanden ist.
Tipp
Eine höhere als die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme ist anzuraten, da die Haftung der Höhe nach unbeschränkt besteht!Ohne Verschulden keine Leistung
Unverständnis an der geltenden Rechtslage ruft bei Geschädigten und bei Hundehalter:innen hervor, dass die Versicherung im Schadensfall nur bei nachweisbaren Verschulden des Hundehalters bezahlen muss. Dies führt leider immer wieder zu Leistungsablehnungen, z.B. bei geschädigten Kindern im Familienverband.
Tier-Krankenversicherung nicht empfehlenswert
Die Konsumentenschützer:innen der Arbeiterkammer Oberösterreich raten vom Abschluss einer Tier-Kranken- und/oder Unfallversicherung eher ab. Hier stehen relativ hohe Prämien meist Jahreslimits für Behandlungskosten, Selbstbehalte im Versicherungsfall und diverse Leistungsausschlüsse gegenüber.
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