Sun Contracting Gruppe in Konkurs
Mehrere Firmen der Sun Contracting Gruppe befinden sich mittlerweile in Konkurs. Viele Konsument:innen und Anleger:innen, die in Nachrangdarlehen oder (Nachrang-)Anleihen investiert haben, stehen nun vor der Frage, ob sie weiterhin Zahlungen leisten müssen und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.
Müssen Sie Verträge mit monatlichen Ratenzahlungen weiterzahlen?
Nach unserer Einschätzung müssen Konsument:innen ab Kenntnis der finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens, keine weiteren Raten mehr leisten. Daher sind Raten ab November 2025 nicht mehr zu zahlen. Eingeräumte Einzugsermächtigungen können Sie daher widerrufen bzw. bereits erfolgte Abbuchungen - ab der Novemberrate - rückholen lassen.
Sollen Sie die Forderung im Konkursverfahren anmelden?
Ob eine Anmeldung im Konkursverfahren sinnvoll ist, hängt davon ab, in welches Produkt der Sun Contracting Gruppe Sie investiert haben.
Bei (qualifizierten) Nachrangdarlehen ist eine Konkursanmeldung meist aussichtslos, da diese Forderungen erst nach allen anderen Gläubigern berücksichtigt werden.
Bei Unternehmensanleihen oder ähnlichen Anlagen, die nicht nachrangig sind, wird es sinnvoll sein, eine Anmeldung vorzunehmen.
Die Anmeldung der Forderung müssen Sie bei dem Insolvenzverwalter bzw. bei dem Gericht vornehmen, das für Ihre/n jeweilige/n Vertragspartner:in zuständig ist (siehe nachfolgende Links):
- Sun Contracting AG: Amtsblatt » Kundmachung Anzeige
- Sun Invest AG: Amtsblatt » Kundmachung Anzeige
- Sun Contracting Solutions GmbH: Insolvenz | Sun Contracting Solutions GmbH | KSV1870
- Sun Contracting Engineering GmbH: Insolvenz | Sun Contracting Engineering GmbH | KSV1870
- Sun Contracting Norica Plus GmbH: Insolvenz | Sun Contracting Norica Plus GmbH | KSV1870
- Sun Contracting Austria GmbH: Insolvenz | Sun Contracting Austria GmbH | KSV1870
- Sun Contracting Projekt GmbH: Insolvenz | Sun Contracting Projekt GmbH | KSV1870
Sie fühlen sich falsch beraten
Ansprüche wegen Fehlberatung gegen insolvente Firmen können allenfalls als Konkursforderung angemeldet werden. Ob Ansprüche wegen Fehlberatung bestehen, müsste im Einzelfall mit dem Insolvenzverwalter bzw. vor Gericht geklärt werden. Dasselbe gilt für Forderungen gegen Vermittler:innen wegen Fehlberatung, wenn diese ausnahmsweise direkt haften.
Sie können sich als Privatbeteiligte:r beim Strafverfahren anschließen
Wie zahlreichen Medienberichten zu entnehmen ist, ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen rund 20 Beschuldigte. Wer sich mit Schadenersatzforderungen als Privatbeteiligte:r anschließen möchte, kann sich beim zuständigen Strafgericht melden, sobald ein Verfahren eröffnet ist, oder sich vorab bei der WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) nach dem aktuellen Stand erkundigen.
Vorsicht: Nachrangdarlehen sind hochriskante Veranlagungen
Wer in (qualifizierte) Nachrangdarlehen investiert, sollte sich bewusst sein, dass im Insolvenzfall das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann, da die Rückzahlung erst nach allen anderen Gläubiger:innen erfolgt.
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