Rückerstattungen für "Wizz Air"-Kunden
Gute Nachrichten für "Wizz Air"-Kund:innen. Die Arbeiterkammer klagte vor Gericht und bekam recht. Wizz Air muss einige Klauseln abändern. Zusätzlich beurteilte das Gericht die Praktik als rechtswidrig, Rückerstattungen der Ticketkosten in Wizz-Credits ohne schriftliches Einverständnis der Fluggäste durchzuführen.
Für Konsument:innen heißt das:
- Alle Flughafen-Check-in-Gebühren nach dem Jahr 2018 werden refundiert.
Sie betrugen ursprünglich 30 Euro, wurden im März 2021 auf 35 Euro und im November 2022 auf 40 Euro erhöht. Vor dem Jahr 2019 bezahlte Check-in-Gebühren können über das Contact-Center von Wizz Air zurückgefordert werden. - Abgelaufene Wizz-Gutscheine:
Betroffene erhalten neue Gutscheincodes mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ab Neuausstellung. - Abgelaufene Wizz-Credits:
Betroffene erhalten wahlweise eine Refundierung durch Auszahlung oder in Form einer Gutschrift, die 5 Jahre ab Neuausstellung gültig ist.
Hier kann die Erstattung beantragt werden.
Die Aktion betrifft alle Konsument:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich und gilt mindestens bis 31.12.2027. Haben Konsument:innen einen aktiven Wizz-Air-Account, erfolgt eine aktive Information durch die Airline.
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