Gefahrenverhütung
Ergibt die Arbeitsplatz-Evaluierung Gefährdungen oder Belastungen, ist der Arbeitgeber in der Pflicht, sie zu minimieren oder völlig auszuschalten.
Ein Arbeitsunfall ist von privaten Freizeit- oder Verkehrsunfällen zu unterscheiden. Um einen Arbeitsunfall handelt es sich nur, wenn sich der Unfall im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignete. Dazu zählt auch der direkte Weg von und zur Arbeit.
Vergewissern Sie sich, ob von den beteiligten Stellen (Arbeitgeber, behandelnder Arzt oder Krankenhaus) eine Unfallmeldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) geschickt wurde.
Als Arbeitsunfall gelten auch Unfälle am direkten Weg zur und von der Arbeit.
Falls es zu einem Unfall mit einer Verletzung auf dem direkten Weg zur Arbeit oder am Heimweg kommt - das sollten Sie tun:
TIPP
Informieren Sie in allen Fällen auch Ihren Betriebsrat.
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