Informationen zu Verbandsklagen nach dem Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG) und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Mit Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie können Konsumentenschutzeinrichtungen legitimiert (anerkannt) werden, Verbandsklagen zur Durchsetzung kollektiver Konsumentenrechte einzubringen.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich ist seit 11.2.2026 als Qualifizierte Einrichtung für innerstaatliche Verbandsklagen nach § 2 Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG) anerkannt (Anerkennungsbescheid). Sie steht diesbezüglich unter der Aufsicht der Bundeskartellanwältin / des Bundeskartellanwalts und ist berechtigt, innerstaatliche Verbandsklagen auf Unterlassung aufgrund rechtswidrigen Verhaltens von Unternehmern zu erheben, wenn dieses die kollektiven Interessen von Konsumenten:innen beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Ebenso kann die Arbeiterkammer Oberösterreich Verbandsklagen auf Abhilfe einbringen und betroffenen Konsumenten:innen so zu einer Entschädigung verhelfen.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich ist in das Register der europäischen Qualifizierten Einrichtungen eingetragen, das aktuelle Verzeichnis der österreichischen Qualifizierten Einrichtungen finden Sie hier.

Allgemeine Infos über die Einhaltung der gesetzlichen Anerkennungskriterien

Die Arbeiterkammer Oberösterreich ist nach dem Arbeiterkammergesetz 1992 (AKG) dazu berufen, alle zur Interessenvertretung der in Oberösterreich beschäftigten Arbeitnehmer:innen erforderlichen zweckmäßigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere auch im Bereich des Konsumentenschutzes. Einen Überblick über die Tätigkeiten der Arbeiterkammer Oberösterreich können Sie hier abrufen. Sie ist eine gesetzlich eingerichtete Interessenvertretung, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist und finanziert sich über die Beiträge der kammerzugehörigen Arbeiternehmer:innen.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich ist eine unabhängige Organisation, die – mit Ausnahme der betroffenen Konsumenten:innen – nicht unter dem Einfluss von Personen (insbesondere Unternehmern) steht, die ein wirtschaftliches Interesse an der Erhebung von Verbandsklagen haben, einschließlich im Falle einer Finanzierung durch Dritte. Sie finanziert ihre Klagetätigkeit grundsätzlich aus eigenen Mitteln. Soweit die Beiziehung eines Prozesskostenfinanzierers in Einzelfällen erforderlich ist, trifft die Arbeiterkammer Oberösterreich vertragliche Vorkehrungen, die sicherstellen, dass keine ungebührliche Einflussnahme auf das Verfahren durch den Finanzierer stattfinden kann und Konflikte zu den Interessen der betroffenen Konsumenten:innen möglichst hintangehalten werden (siehe dazu auch den Beschluss über die Verfahren, die Interessenkonflikte)

Die Organisations-, Management- und Mitgliederstruktur ergibt sich aus dem AKG. Informationen zu den Organen und Gremien der Arbeiterkammer Oberösterreich finden Sie hier.

Einen Überblick über Bilanz und Budget der Arbeiterkammer Oberösterreich finden Sie hier.

Die aktuellen Kontaktdaten der Arbeiterkammer Oberösterreich finden Sie im Impressum.

Verbandsklagen

Hier finden Sie in Kürze eine Übersicht über die geplanten, anhängigen und abgeschlossenen Verbandsverfahren.

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Konsumentenschutz

TEL: +43 50 6906 2
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