CopeCart-Coachings: Urteil bestätigt Rücktrittsrecht

Das OLG Wien hat in zweiter Instanz per Gerichtsurteil bestätigt: CopeCart hat Konsument:innen den gesetzlichen Widerruf bei Verträgen über Online-Coaching-Leistungen zu Unrecht verweigert. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hatte den Verein für Konsumenteninformation (VKI) deshalb mit einer Klage beauftragt  

CopeCart hatte sich gegenüber Konsument:innen darauf berufen, sie hätten ihr gesetzliches Widerrufsrecht verloren. Und zwar schon dadurch, dass sie einem Beginn der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt und zur Kenntnis genommen hätten, dass das Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung verloren geht. Dazu verwies CopeCart auf eine entsprechende Erklärung, die Konsument:innen beim Vertragsabschluss online abgegeben hatten. 

OLG Wien widerlegt Argumentation von CopeCart 

Laut dem OLG Wien ist das jedoch falsch. Denn die von CopeCart angebotenen Coaching-Leistungen (Online-Coachings und-Seminare, Video-Trainings) sind Beratungsleistungen und damit digitale Dienstleistungen. Ein Verlust des Rücktrittsrechts kann bei einer digitalen Dienstleistung erst mit vollständiger Erfüllung eintreten. 

Dem Urteil zufolge muss CopeCart seine Praxis, nicht korrekt über das Widerrufsrecht zu belehren und gültige Rücktrittserklärungen bzw. berechtigte Rückzahlungen abzulehnen, einstellen. 

Oberster Gerichtshof entscheidet nun endgültig 

Das Urteil des OLG Wien ist nicht rechtskräftig. CopeCart hat sich mit außerordentlicher Revsion wegen einer Überprüfung des Urteils an den Obersten Gerichtshof (OGH) gewandt. 

Das vollständige Urteil finden sie hier.

Tipp: Konsument:innen, die Online-Coaching-Verträge mit CopeCart abgeschlossen haben und diese auflösen wollen, sollten den Rücktritt erklären. Mangels korrekter Belehrung beträgt die Rücktrittsfrist 12 Monate und 14 Tage ab Vertragsabschluss. Konsument:innen aus Oberösterreich können sich für eine Beratung unter konsumentenschutz@akooe.at oder 050/6906-2 an die AK Oberösterreich wenden.

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