Banken kündigen Sparverträge
Einige Banken sorgen derzeit für Ärger und Enttäuschung bei ihren treuen Kund:innen, weil sie langlaufende und vergleichsweise gut verzinste Sparprodukte (Sparbücher, Sparkonten) kündigen.
Darf die Bank mein Sparprodukt kündigen?
Täglich fällige Spareinlagen können von Seiten der Bank grundsätzlich gekündigt werden. Solche unbefristeten Dauerschuldverhältnisse dürfen von Banken unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden. In den meisten Fällen beträgt diese Frist 2 Monate. Kundenfreundlichkeit sieht zwar anders aus, rechtlich ist dieses Vorgehen aber zulässig, solange die geltenden Vertragsbedingungen und Fristen eingehalten werden.
Was mache ich jetzt mit meinen Ersparnissen?
Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind oder nach Alternativen suchen, haben Sie neben den klassischen, täglich fälligen Sparprodukten (Sparbuch, Sparkonto) mehrere Möglichkeiten, Ihr Geld weiterhin sicher anzulegen:
Festgeldkonten
- Festgeldkonten bieten eine hohe Sicherheit durch die Einlagensicherung. Beachten sollten Sie, dass während der fixen Laufzeit keine Zuzahlungen möglich sind. Eine vorzeitige Geldentnahme kann ausgeschlossen sein oder die gesamten Zinsen auffressen.
Bausparverträge
- Bausparverträge bieten bei einer mittleren Bindungsdauer eine staatliche Prämie zwischen 1,5 und 4 % auf die jährlichen Einzahlungen (maximal 1.200 € pro Jahr). Die staatliche Prämie ist von der Kapitalertragsteuer befreit. Bei variabel verzinsten Verträgen ist der Anfangszinssatz meist für einige Monate fix, danach wird er an das aktuelle Zinsniveau angepasst. Vorzeitige Auflösungen führen zur Abzinsung des Guthabens, zum Verlust der staatlichen Prämie (außer bei zweckgebundener Verwendung für Wohneigentum, Pflege oder Bildung) und zur Verrechnung der Verwaltungskostenpauschale. Es fallen in der Regel Kontoführungsgebühren an. Es gilt ebenfalls die Einlagensicherung.
Bundesschätze
- Bundesschätze sind mündelsichere Wertpapiere der Republik Österreich, bei denen Kapital und Zinsen vollständig von der Republik garantiert werden. Die Zinssätze sind für die vereinbarte Laufzeit fix. Der Zinsertrag wird abzüglich der Kapitalertragsteuer von 27,5 % am Ende der Laufzeit mit dem Kapital ausbezahlt. Nachlagen sind nicht möglich und bei vorzeitiger Behebung werden vom vereinbarten Zinssatz Liquiditätskosten abgezogen. Es fallen keine Konto-, Depot-, Kauf- oder Verkaufsspesen an.
Wo finde ich das passende Angebot?
Nutzen Sie den AK-Bankenrechner, um Konditionen für Spareinlagen, Festgeld oder Bausparverträge zu vergleichen. Der Online-Rechner hilft Ihnen, aktuelle Angebote leicht gegenüberzustellen und die für Ihre persönlichen Bedürfnisse attraktivsten Veranlagungen zu finden. Informationen und Konditionen zu den Bundesschätzen finden Sie unter www.bundesschatz.at.