08.04.2025

Zahl­reiche Beschwerden bei der AK Ober­öster­reich über die Miet­wagen­firma 123-Transporter

Bei der AK Oberösterreich sind in den vergangenen 2 Jahren zahlreiche Beschwerden über die Mietwagenfirma 123-Transporter eingelangt. Dabei ging es etwa um Kautionen oder Mitgliedschaften. In einigen Fällen konnte die Arbeiterkammer helfen und Lösungen erzielen.

Kein deutlicher Hin­weis auf Kaution

Vielen Konsument:innen, die über die Website oder die App von 123-Transporter ein Fahrzeug mieten, ist zunächst nicht bewusst, dass das Unternehmen auch eine Kaution kassieren möchte. Das liegt daran, dass 123-Transporter vor Abschluss der Mietvereinbarung nicht deutlich auf die Kaution (derzeit je nach Mietdauer 500 oder 1.000 Euro) hinweist, sondern diese lediglich in den 24-seitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens erwähnt ist. Die AGB werden durch Anklicken einer Box in den Vertrag einbezogen. Erst nach Abschluss der Mietvereinbarung gibt es von 123-Transporter eine weitere Information, dass eine Kaution bezahlt werden muss. Als Alternative bietet das Unternehmen auch einen Kautionsverzicht (nicht rückerstattbare Zahlung über aktuell 149 Euro) oder die sogenannte 123 Pro-Mitgliedschaft an.

Frag­würdiges Abo

Die 123 Pro-Mitgliedschaft läuft über 24 Monate. Monatlich sind laut Abo-AGB 67 Euro dafür zu bezahlen. Das macht über 24 Monate einen Betrag von 1.608 Euro. Für Abonnent:innen fällt bei jeder weiteren Transportermiete in diesem Zeitraum keine Kaution mehr an und es wird monatlich ein Rabatt von 20 Prozent auf eine ausgewählte Buchung gewährt. Für Konsument:innen, die nur gelegentlich einen Transporter benötigen, ist das kein gutes Geschäft. Sie sollten sich daher nicht verleiten lassen, eine Mitgliedschaft abzuschließen.

24-monatige Bindung un­an­gemessen lange

Nach Einschätzung der AK Oberösterreich ist die 24-monatige Bindung gegenüber Konsument:innen unangemessen lange und daher rechtsunwirksam. In einigen Fällen konnte sie eine Einigung mit 123-Transporter erzielen.

Warten auf Rück­zahlung

Viele Konsument:innen beschwerten sich bei der AK außerdem über die schleppende Rückzahlung einer an 123-Transporter bezahlten Kaution. Laut den AGB der Mietwagenfirma wird die Kaution nicht automatisch erstattet. Vielmehr können Konsument:innen die Rückerstattung erst 28 Tage nach Rückgabe des Fahrzeugs beantragen und müssen dann bis zu weitere 28 Tage auf die Rückzahlung warten. In einigen Fällen war die Kaution aber auch nach diesem Zeitpunkt noch immer nicht am Konto. Nach Intervention der AK wurden Kautionen rasch zurückgezahlt.

Konsument:innen, die nur gelegentlich einen Transporter be­nötigen, sollten sich nicht ver­leiten lassen, eine Mit­glied­schaft ab­zu­schließen.

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