Reiseversicherung

Nützt mir eine Storno­versicherung, wenn ich die Reise wegen Corona storniere?

Üblicherweise nicht. Viele Ver­sicherungen sehen einen Ausschluss bei Pandemie oder Epidemie vor. Vergewissern Sie sich durch einen Blick in die Polizze und Versicherungsbedingungen. Manche Versicherer akzeptieren wegen der besseren Sicherheitslage eine Covid-19 Erkrankung als Storno- oder Reise­abbruchgrund und verzichten auf den Ausschluss (Pandemie/Epidemie).

So kann Versicherungsschutz gegeben sein kann. Fragen Sie im Zweifelsfall nach!

WICHTIG!

Angst vor Covid-19 rechtfertigt keine Stornierung.

 

TIPP

Eine Reisewarnung der Sicherheitsstufe 6 oder 5 kann zur kostenlosen Stornierung berechtigen. Der Reisepreis muss vom Reiseveranstalter zurückbezahlt werden!

Ich erkranke am Urlaubs­ort an Covid-19. Wie sieht es hier mit der Deckung durch eine Reise­versicherung aus?

Kosten einer Heil­behandlung im Ausland und eines Krankenrücktransports sind üblicherweise gedeckt. Auch für einen Covid-19-Test bei Krankheitsverdacht.

Achtung:

  • Nicht gedeckt sind Kosten für einen Covid-19-Test, für Ein- und/oder Ausreise. Auch wenn dieser vorgeschrieben ist.
  • Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Reise trotz Reise­warnung angetreten wurde oder das Reiseland nicht sofort verlassen wird, wenn eine Reisewarnung ausgesprochen wird.
  • Manche Versicherungen schließen Erkrankungen im Zusammenhang mit einer Pandemie/Epidemie generell aus.

 

Kann ich die Prämie einer Reiseversicherung zurückfordern, wenn die Reise nicht stattfindet?

Findet eine Reise wegen Corona nicht statt, können Sie zumindest jenen Teil der Prämie zurückfordern, der für die Deckung von Risiken ab Reise­antritt bezahlt wurde. Dies betrifft beispielsweise die Anteile für die Reise­kranken-, die Reisegepäck- oder die Reise­abbruch-Versicherung, die nicht in Anspruch genommen werden konnten.

 

Kann auch die Prämie für eine Reise­storno-Versicherung zurückgefordert werden?

Ob und in welcher Höhe die Prämie der Reise­storno-Versicherung zurückgefordert werden kann, ist umstritten. Zwar kann die Versicherung mit einer Absage nicht mehr leistungspflichtig werden, die Ver­sicherung hat aber vom Vertragsabschluss bis zur Reise­absage das Risiko einer Stornierung getragen und hat für diesen Zeitraum Anspruch auf eine anteilige Prämie. Die Reiseversicherer behandeln dies sehr unterschiedlich. Das reicht von Rück­zahlung der vollen Prämie, bis zum Angebot, die Prämie auf eine andere Reise umzubuchen.

 

Kann ich auch bei einer Jahres-Reiseversicherung einen Teil der Prämie zurückfordern?

Nein, bei einer Jahres-Reiseversicherung gibt es keine Prämie zurück.

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
TEL: +43 50 6906 2
Anfrage ...
  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum