Reiseversicherung
Nützt mir eine Stornoversicherung, wenn ich die Reise wegen Corona storniere?
Üblicherweise nicht. Viele Versicherungen sehen einen Ausschluss bei Pandemie oder Epidemie vor. Vergewissern Sie sich durch einen Blick in die Polizze und Versicherungsbedingungen. Manche Versicherer akzeptieren wegen der besseren Sicherheitslage eine Covid-19 Erkrankung als Storno- oder Reiseabbruchgrund und verzichten auf den Ausschluss (Pandemie/Epidemie).
So kann Versicherungsschutz gegeben sein kann. Fragen Sie im Zweifelsfall nach!
WICHTIG!
Angst vor Covid-19 rechtfertigt keine Stornierung.
TIPP
Eine Reisewarnung der Sicherheitsstufe 6 oder 5 kann zur kostenlosen Stornierung berechtigen. Der Reisepreis muss vom Reiseveranstalter zurückbezahlt werden!Ich erkranke am Urlaubsort an Covid-19. Wie sieht es hier mit der Deckung durch eine Reiseversicherung aus?
Kosten einer Heilbehandlung im Ausland und eines Krankenrücktransports sind üblicherweise gedeckt. Auch für einen Covid-19-Test bei Krankheitsverdacht.
Achtung:
- Nicht gedeckt sind Kosten für einen Covid-19-Test, für Ein- und/oder Ausreise. Auch wenn dieser vorgeschrieben ist.
- Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Reise trotz Reisewarnung angetreten wurde oder das Reiseland nicht sofort verlassen wird, wenn eine Reisewarnung ausgesprochen wird.
- Manche Versicherungen schließen Erkrankungen im Zusammenhang mit einer Pandemie/Epidemie generell aus.
Kann ich die Prämie einer Reiseversicherung zurückfordern, wenn die Reise nicht stattfindet?
Findet eine Reise wegen Corona nicht statt, können Sie zumindest jenen Teil der Prämie zurückfordern, der für die Deckung von Risiken ab Reiseantritt bezahlt wurde. Dies betrifft beispielsweise die Anteile für die Reisekranken-, die Reisegepäck- oder die Reiseabbruch-Versicherung, die nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Kann auch die Prämie für eine Reisestorno-Versicherung zurückgefordert werden?
Ob und in welcher Höhe die Prämie der Reisestorno-Versicherung zurückgefordert werden kann, ist umstritten. Zwar kann die Versicherung mit einer Absage nicht mehr leistungspflichtig werden, die Versicherung hat aber vom Vertragsabschluss bis zur Reiseabsage das Risiko einer Stornierung getragen und hat für diesen Zeitraum Anspruch auf eine anteilige Prämie. Die Reiseversicherer behandeln dies sehr unterschiedlich. Das reicht von Rückzahlung der vollen Prämie, bis zum Angebot, die Prämie auf eine andere Reise umzubuchen.