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AK Oberösterreich stellt klar: Nachträgliche Preiserhöhungen bei Flugreisen sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig
Der Krieg im Nahen Osten hat beträchtliche Auswirkungen auf die heurige Reisesaison. Zu erwartende Flugausfälle, Verspätungen und der kolportierte Kerosinmangel: Viele Konsument:innen sind verunsichert, ob sie ihre Reise tatsächlich antreten können oder ob sich die Preise für bereits gebuchte Flugtickets oder Pauschalreisen verändern können.
Preisgleitklausel bei Pauschalreisen
Bei Abschluss einer Pauschalreise wird meist vertraglich eine Preisgleitklausel vereinbart. Damit wird festgelegt, dass nachträgliche Preissenkungen und Preiserhöhungen an die Kund:innen weitergegeben werden können. Bis zu 20 Tage vor Reisebeginn ist eine Veränderung möglich – wobei die Gründe, wie etwa veränderte Treibstoffkosten oder Steuern, genau festgelegt sein müssen.
Wichtig: Beträgt die Erhöhung mehr als 8 Prozent des Reisepreises, können Konsument:innen die Reise kostenlos stornieren.
Preise bereits gebuchter Flüge sollten fix sein
Im Rahmen einer Individualreise kaufen Urlauber:innen meist den Flug und die Unterkunft extra. Austrian Airlines und Lufthansa berechnen den Preis für das Ticket zum Buchungszeitpunkt und sehen keine nachträgliche Veränderung vor. Änderungen bei den Preisen (etwa Kerosinzuschläge) wurden in der Vergangenheit erst für Neubuchungen ab einem gewissen Stichtag vorgenommen.
Bei bestehenden Flugbuchungen sollten die Preise fix sein. Preiserhöhungen aufgrund von Kerosinzuschlägen wären nur zu akzeptieren, wenn dies auch rechtskonform vertraglich vereinbart wurde. In den bisher überprüften Vertragsbedingungen beliebter Airlines fanden sich keine Preisänderungsklauseln.
Nur unter Vorbehalt
Wenn von Konsument:innen zusätzliche Entgelte bei bereits gebuchten und bezahlten Tickets verlangt werden, können sie die geforderten Beträge „unter Vorbehalt einer späteren Rückforderung“ bezahlen. Die AK Oberösterreich wird die Preiserhöhungen prüfen, unrechtmäßige Zusatzkosten zurückfordern und – wenn nötig – die Ansprüche betroffener Fluggäste gerichtlich durchsetzen. Wesentlich für eine nachträgliche Rückforderung ist, dass nachweislich unter Vorbehalt bezahlt wurde.
Tipp: Informieren Sie die Airline über die vorbehaltliche Zahlung – z.B. per eingeschriebenem Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung – bevor Sie die Erhöhung bezahlen.
Flugabsagen mit teuren Folgen
Ein großer Unsicherheitsfaktor ist, ob Airlines alle Flüge wie geplant durchführen oder aus Kostengründen unrentable Verbindungen einstellen werden. Fällt der Flug aus, kommen Urlauber:innen nicht an ihr Reiseziel, wo etwa das Hotel gebucht wurde oder der Mietwagen abholbereit ist. Bei einer Stornierung dieser Bestandteile der Reise können hohe Kosten anfallen – sofern keine kostenlos stornierbaren Angebote gebucht wurden.
Flugpreis zurückfordern
Bei Flugannullierung können Reisende zumindest den Flugpreis zurückverlangen. Ob ihnen auch eine finanzielle Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab und muss im Einzelfall beurteilt werden. In der Vergangenheit haben Airlines häufig mit außergewöhnlichen Umständen argumentiert, um einer Entschädigungszahlung zu entgehen. Die AK Oberösterreich unterstützt betroffene Konsument:innen bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche, wenn nötig auch vor Gericht.
Achtung: Voraussetzung für eine Entschädigungszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung ist jedenfalls, dass der Flug von einem europäischen Flughafen aus oder von einer europäischen Airline durchgeführt wurde. Bei Rückflügen aus einem Drittland in die EU muss die Fluglinie ihren Sitz in der EU haben.
Tipps für Neubuchungen
Achten Sie bei der Buchung einer Pauschalreise darauf, ob eine Preisänderungsklausel vereinbart wird.
Individualreisende sollten auf kostenlose Stornomöglichkeiten bei den Hotels und Mietwagenfirmen (idealerweise bis zum Anreisetag) achten.
Achtung: Eine herkömmliche Reisestornoversicherung leistet in der Regel nur bei Krankheit, Unfall, etc. der versicherten Person. Nicht erfasst sind meist die Folgekosten bei einer Flugabsage.
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