Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder
Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.
Unwetterschäden: AK Oberösterreich zeigt auf, worauf bei Versicherungen zu achten ist
Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung – bei extremen Wetterereignissen sind Hausbesitzer:innen und Autofahrer:innen oft verunsichert, welche Versicherung zahlt. Die Arbeiterkammer Oberösterreich gibt Tipps für den Ernstfall.
Schäden in Millionenhöhe
Heftige Unwetter verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Von abgedeckten Dächern über zerstörte Elektronik bis hin zu überfluteten Kellern: Die Folgen sind häufig gravierend. Doch welche Versicherung zahlt bei Unwetterschäden? Die AK Oberösterreich warnt vor falschen Annahmen und gibt einen Überblick über die wichtigsten Versicherungsleistungen.
Sturm und Hagel
Ein Sturm liegt laut Definition ab Windspitzen von mehr als 60 km/h vor. Schäden am Gebäude, wie etwa ein abgedecktes Dach, werden in der Regel von der Eigenheimversicherung (Sparte Sturm) übernommen. Folgeschäden am Hausrat, etwa durch eindringenden Regen, deckt die Haushaltsversicherung. Hagelschäden, die die Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer von Gegenständen beeinträchtigen, sind meist voll versichert. Bei rein optischen Beeinträchtigungen (z.B. Dellen an Rollläden) hängt die Leistung jedoch vom konkreten Versicherungsprodukt ab; hier sind oft Zusatzdeckungen notwendig.
Blitzschlag
Bei Blitzschäden unterscheidet die Versicherung zwischen direktem und indirektem Einschlag. Ein direkter Blitzschlag in das Gebäude ist durch die Feuerversicherung gedeckt. Bei einem indirekten Blitzschlag, der zu Überspannungen in den Hausleitungen führt, ist eine entsprechende Deckung in der Eigenheim- und Haushaltsversicherung erforderlich. Blitzableiter und Schutzschalter können hier präventiv wirken.
Baumstürze und Haftung
Fällt ein eigener oder ein Nachbarbaum auf ein Haus, übernimmt die Eigenheimversicherung die Reparatur- und Entsorgungskosten. Fällt der eigene Baum hingegen auf das Nachbarhaus, deckt dessen Eigenheimversicherung den verursachten Schaden. Zusätzlich kann der Nachbar auch Ihre Gebäudehaftpflichtversicherung (meist Teil der Eigenheimversicherung) in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen werden kann, dass notwendige Sicherheitsmaßnahmen unterlassen wurden (z. B. bei einem morschen Baum).
Hochwasser und Überschwemmung
Bei Schäden am Haus oder Hausrat durch Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung oder aus witterungsbedingten Niederschlägen (wie etwa Starkregen) bieten die meisten aktuellen Haushalts- und Eigenheimversicherungen Produkte mit begrenzter Deckung an (häufig zwischen 4.000 und 10.000 Euro jeweils für das Gebäude und den Hausrat). Gegen Aufpreis können bei manchen Versicherungen höhere Versicherungssummen vereinbart werden. In hochwassergefährdeten Gebieten kann es jedoch sein, dass man gar keine Deckung bekommt.
Schäden am Fahrzeug
Sturmschäden an Autos werden nicht von der Kfz-Haftpflicht-, sondern nur von der Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) gedeckt. Steht das Auto gerade in der Werkstatt, haftet der Werkstattbetreiber für Hagelschäden – sofern er keine zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat und unabhängig vom Bestehen einer Kaskoversicherung.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Sicherheit geht vor: Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.
Schaden melden: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.
Dokumentieren: Machen Sie Fotos oder Videos und notieren Sie Datum und Uhrzeit.
Schadensminderung: Treffen Sie rechtzeitig zumutbare Maßnahmen, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen (z.B. Fenster schließen, lose Gegenstände sichern).
Kein vorzeitiges Entsorgen: Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht weg, bevor ein Sachverständiger der Versicherung den Schaden begutachtet hat.
Rechtliche Beratung bei Ablehnung
Lehnt die Versicherung die Leistung ohne nachvollziehbaren Grund ab oder zahlt nur einen Teil, sollten sich Betroffene durch die Arbeiterkammer Oberösterreich rechtlich beraten lassen. Diese prüft die Vertragsunterlagen, berät über Ansprüche und interveniert im Streitfall bei der Versicherung.
AK-Tipp
Viele Leistungen, etwa für Photovoltaikanlagen, Carports, Poolüberdachungen oder Wintergärten, müssen oft explizit mitversichert sein. Schauen Sie in Ihrer Polizze nach, was alles mitversichert ist.
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