Gebührenrückforderung Ryanair
Mit der aktuellsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) können Konsument:innen verschiedene bezahlte Gebühren von Ryanair zurückfordern. Das betrifft unter anderem die Check-In Gebühren am Flughafen, Kosten für die Ausstellung von Bordkarten, Familiensitze, Umbuchungen, etc.
Zurückfordern können Sie derartige Gebühren, die in den vergangenen 30 Jahren bezahlt wurden. Weitere Infos, den Musterbrief sowie das vollständige Urteil gibt es hier: Gebühren von Ryanair beeinspruchen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich
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