Gebühren­rückforderung Ryanair

Mit der aktuellsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) können Konsument:innen verschiedene bezahlte Gebühren von Ryanair zurückfordern. Das betrifft unter anderem die Check-In Gebühren am Flughafen, Kosten für die Ausstellung von Bordkarten, Familiensitze, Umbuchungen, etc.

Konsument:innen, die in der Vergangenheit derartige Gebühren verrechnet bekommen haben, können diese mithilfe des Musterbriefs bei Ryanair geltend machen: 
Gebührenrückforderung Ryanair (0,1 MB)

Weitere Infos sowie das vollständige Urteil gibt es beim VKI: https://verbraucherrecht.at/ryanair062026

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