Was macht die AK?

Die Aufgaben der Arbeiterkammern sind gesetzlich festgelegt, und zwar folgendermaßen: 

§ 1 Arbeiterkammergesetz

„Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“

Konkret beraten wir unsere Mitglieder in vielen Belangen. Außerdem vertreten wir die Arbeitnehmer:innen gegenüber Politik und Wirtschaft, reden bei der Gesetzgebung mit und leisten Grundlagenforschung. Finden Sie hier einen detaillierten Überblick über unsere Aufgaben, Services und Zuständigkeiten.

Film: Was macht die AK?


Direkte Service­leistungen für Sie

  • Beratung zu allen zuständigen Themengebieten, wie etwa  Arbeit und Soziales, Bildung und Konsumentenschutz
  • Informationen zu rechtlichen und gesellschaftlichen Themen
    (in Kooperation mit dem ÖGB)
  • Weiterbildung und Schulungen
  • Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Regierung und Wirtschaft sowie in den Medien
  • Internationale Interessenvertretung (mit dem ÖGB) etwa in Brüssel 

Wir sind zuständig für

  • Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz
  • Lehrlings- und Jugendschutz
  • Sozialversicherungsfragen
  • Lohnverrechnungs- und Steuerfragen
  • Konsumentenschutz
  • Frauenpolitik
  • Bildung und Weiterbildung
  • Umweltschutz
  • Kultur
  • Grundlagenforschung (zum Beispiel durch Studien) 

Im Rahmen der Gesetzgebung

  • haben wir das Recht, Gesetzesentwürfe zu begutachten und
  • Gesetzesvorschläge zu formulieren 

Im Bereich der Verwaltung

  • Kontrolle der Arbeitnehmerschutzeinrichtungen
  • Mitwirkung in zahlreichen Kommissionen und Beiräten (zum Beispiel Lehrlingswesen, Arbeitsbedingungen, Wettbewerbs- / Arbeitsmarktpolitik, Konsumentenschutz)
  • Recht auf Begutachtung von Verordnungen

In der Gerichtsbarkeit

  • Vorschläge für Laienrichter:innen bei den Arbeits- und Sozialgerichten
  • Beisitzer:innen beim Kartellgericht

Informell und freiwillig 

  • Stellung von Expert:innen mit hoher Kompetenz in zahlreichen Themen 
  • Mitgestaltung in Gremien der Sozialpartnerschaft
  • Wissenschaftliche Grundlagenforschung, wirtschafts- und sozialpolitische Strategieentwicklung
  • Mitgliedschaft in internationalen Dachverbänden
  • Entsendung von Vertreter:innen in den Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU

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