Was gilt bei Schwangerschaft?

Beschäftigungsverbot und Wochengeld

Auch für freie Dienstnehmerinnen gilt das individuelle und absolute Beschäftigungsverbot vor und nach der Entbindung. In dieser Zeit erhalten Sie Wochengeld.

Nähere Informationen zum Beschäftigungsverbot und Wochengeld finden Sie hier.

Kündigungsschutz

Freie Dienstnehmerinnen, die wegen ihrer Schwangerschaft oder eines Beschäftigungsverbotes bis 4 Monate nach der Geburt gekündigt werden, haben die Möglichkeit, die Kündigung innerhalb von 2 Wochen ab Ausspruch der Kündigung bei Gericht anzufechten.

WEitere Artikel

Arbeit und Recht

Während des absoluten Beschäftigungs­verbots vor und nach der Ent­bindung er­halten Sie Wochen­geld.

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Arbeitswelt. 


Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
AK Rechtsberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1
Anfrage ...

  • © 2025 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum