Was gilt bei Schwangerschaft?
Beschäftigungsverbot und Wochengeld
Auch für freie Dienstnehmerinnen gilt das individuelle und absolute Beschäftigungsverbot vor und nach der Entbindung. In dieser Zeit erhalten Sie Wochengeld.
Nähere Informationen zum Beschäftigungsverbot und Wochengeld finden Sie hier.
Kündigungsschutz
Freie Dienstnehmerinnen, die wegen ihrer Schwangerschaft oder eines Beschäftigungsverbotes bis 4 Monate nach der Geburt gekündigt werden, haben die Möglichkeit, die Kündigung innerhalb von 2 Wochen ab Ausspruch der Kündigung bei Gericht anzufechten.
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Arbeiterkammer OÖ
AK Rechtsberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1
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