Krankenstand
Was muss ich tun wenn ich krank bin und nicht zur Arbeit kann? Lesen Sie hier nach, was zu beachten ist.
Sowohl erfreuliche als auch unerfreuliche Anlässe stellen Arbeitnehmer:innen vor die Frage: Muss mir der Arbeitgeber dafür frei geben? Wie lange bekomme ich frei und wird in dieser Zeit mein Entgelt weiterbezahlt?
Für Angestellte und Arbeiter:innen gelten hinsichtlich Dienstverhinderungen dieselben Regelungen:
Sollte ein Arbeitgeber eine Verspätung oder das Fernbleiben wegen eines Dienstverhinderungsgrundes (zum Beispiel Verkehrschaos) zum Anlass für eine Entlassung nehmen, so ist diese jedenfalls dann unberechtigt, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer alles ihr/ihm Zumutbare unternommen hat, um zeitgerecht an den Arbeitsplatz zu kommen.
Familiäre Gründe (zum Beispiel Hochzeit eines Kindes oder Begräbnis von nahen Angehörigen), Öffentliche Pflichten (wie etwa Zeugenladung vor Gericht), Faktische Verhinderungen (Hochwasser, Schneechaos).
ACHTUNG
Arztbesuche sind nur dann Dienstverhinderungen, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich oder zumutbar sind. Beispielsweise bei akuten Schmerzen oder wenn der Arzt nur während der Arbeitszeiten geöffnet hat.
Dienstverhinderungen, die in die fiktive Normalarbeitszeit fallen, gelten als Arbeitszeit. Der Gleitzeitrahmen hat bei Dienstverhinderungen keine Bedeutung.
Beispiel
Fiktive Normalarbeitszeit | 08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 16:30 Uhr |
Gleitzeitrahmen | 07:00 - 19:00 Uhr |
Während der Dienstverhinderung muss der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen; so, als ob die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer gearbeitet hätte.
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