Überstunden
Das Einmaleins der Überstunden: Wie viele sind erlaubt? Dürfen Sie auch einmal Nein sagen? Wie viel Geld steht Ihnen zu? Was gilt beim Zeitausgleich?
Am Abend im Kino, am Wochenende am See - und trotzdem das Diensthandy aufgedreht, nur für den Fall der Fälle? Wenn Sie für die Firma jederzeit erreichbar sein müssen, aber Ihren Aufenthaltsort selbst wählen können, dann liegt Rufbereitschaft vor.
Störungen in der Freizeit sind im Smartphone-Zeitalter leider alltäglich. Doch tatsächlich erreichbar sein müssen Sie nur dann, wenn eine Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit vereinbart wurde. Und das ist nicht unbeschränkt möglich: Rufbereitschaft darf nur für maximal zehn Tage pro Monat (bzw laut Kollektivvertrag für maximal 30 Tage innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten) vereinbart werden. Und: Rufbereitschaft darf nur während zwei wöchentlichen Ruhezeiten pro Monat vereinbart werden.
Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit. Die Vereinbarung eines geringeren Entgelts ist daher zulässig.
Haben Sie keine Vereinbarung über die Bezahlung getroffen und enthält auch der Kollektivvertrag keine Regelung, bekommen Sie das ortsübliche Entgelt. Da dieses sehr schwer feststellbar ist, sollten Sie unbedingt schriftlich vereinbaren, wieviel Sie für die Rufbereitschaft erhalten.
Ein Fall aus unserer Rechtsberatung: Zwei Brüder arbeiteten für ein Bestattungsunternehmen. Nach Dienstschluss mussten sie sich abends und nachts für einen Bestatter verfügbar halten. Starb jemand und musste abgeholt werden, gab es magere 25 Euro. Sonst nichts, obwohl sie sich immer bereithalten mussten. So kamen 2.503 Stunden unbezahlte Rufbereitschaft zusammen. Wir haben erfolgreich dagegen geklagt und ein paar tausend Euro für die beiden herausgeholt.
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