Mindest­­pension (= Aus­gleichs­zu­lage)

Es gibt in Österreich keine Mindestpension. Wenn nur eine sehr niedrige Pension bezogen wird und der soziale Bedarf besteht, kann nach Überprüfung eine Aus­gleichs­zu­lage zu­sätz­lich gewährt werden. Diese wird oft als „Mindestpension“ bezeichnet.

Sie bekommen die Ausgleichszulage, wenn Sie rechtmäßig im Inland leben und Ihr monatliches Einkommen als Alleinstehende:r weniger als 1.217,96 Euro und als Ehepaar weniger als 1.921,46 Euro beträgt (Stand 2024).

„Aus­gleichs­zu­lagen­bonus“

Sie erhalten einen Ausgleichszulagenbonus, wenn Sie mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erworben haben. Ob Sie Anspruch auf diesen Ausgleichszulagenbonus haben, kann Ihnen die Pensionsversicherungsanstalt sagen. Der Richtsatz beträgt 1.325,24 Euro (Stand 2024).

Wenn Sie mindestens 40 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erworben haben, beträgt der Richtsatz für Alleinstehende 1.583,22 Euro beziehungsweise für Ehepaare beziehungsweise eingetragene Partnerschaften 2.137,04 Euro (Stand 2024).

TIPP

Den Antrag auf Gewährung der Zulage stellen Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt.

Hier kommen Sie zum Antrag für die Ausgleichszulage bei der Pensionsversicherung.

Achtung bei weiterem Ein­kommen

Keine oder eine entsprechend gekürzte Ausgleichszulage gibt es, wenn Sie zusätzlich zur Pension ein weiteres Einkommen beziehen, egal ob dieses aus selbstständiger oder unselbständiger Tätig­keit stammt. Unterhaltszahlungen, die Sie als Geschiedene:r bekommen, werden ebenfalls ins Ein­kommen einbezogen.

Im Ausland

Sind Sie in einem Kalenderjahr insgesamt länger als 8 Wochen im Ausland, dann entfällt die Aus­gleichs­zu­lage. Die Pension wird aber weiterbezahlt und die Zulage kann bei Rückkehr wieder beantragt wer­den.

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

AK Rechtsberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1
Anfrage ...

Das könnte Sie auch interessieren

Paar bei Beratung

Anrechnung von Auslands-Arbeitszeiten

Ver­sicher­ungs­zeiten für die Pension können auch aus dem Ausland an­ge­rechnet werden. Alles zu An­spruchs­vor­aus­setzung­en und An­trags­stellung.

Junge Mutter arbeitet zu Hause

Steuer­freier Zu­verdienst

Wie viel Steuer muss bei einem Zu­ver­dienst be­zahlt werden?

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum