Besonderer Kündigungs­schutz

Arbeitnehmer/-innen mit besonderem Kündig­ungs­schutz können nur unter erschwerten Be­ding­ung­en gekündigt werden.

Beispielsweise nur mit Zustimmung des Gerichts oder des Behindertenausschusses des Sozialministeriumservice. Die Kündigungsschutz­be­stimmung­en sind für die einzelnen geschützten Ar­beit­nehmer/-innen-Gruppen sehr unterschiedlich.

Wer hat einen besonderen Kündigungs­schutz?

Unter besonderem Schutz stehen unter anderen folgende Ar­beit­nehmer­/-innen:

  • werdende Mütter sowie Mütter und Väter, die einen Karenzurlaub oder eine Teilzeitbeschäftigung aus Anlass der Geburt in Anspruch nehmen (Elternteilzeit)

  • Betriebsräte (Ersatzmitglieder des Betriebsrates, Mitglieder von Wahlvorständen und Wahlwerber/-innen unter bestimmten Voraussetzungen)
     
  • Behindertenvertrauenspersonen sowie deren Stellvertreter/-innen

  • Arbeitnehmer, die zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst einberufen sind sowie Frauen im Ausbildungsdienst

  • begünstigte behinderte Arbeitnehmer/-innen
     
  • Hausbesorger/-innen nach dem Hausbesorgergesetz

WICHTIG

Gehören Sie einer dieser Gruppen an und werden trotzdem gekündigt, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit der Arbeiterkammer in Verbindung!

Downloads

Kontakt

Kontakt

AK Rechtsberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1
Anfrage ...

Das könnte Sie auch interessieren

Rollstuhl

Begünstigte behinderte Menschen

Der "Begünstigten­status" bringt behinderten Arbeit­nehmer:innen Vorteile. Erfahren Sie, wie Sie den Status erhalten und was er Ihnen bringt!

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum