Arbeitslosengeld
Wer bekommt es, wie lange und in welcher Höhe? Wo kann man es beanragen? Wie viel darf man dazuverdienen? Die wichtigsten Infos zum Arbeitslosengeld.
Nicht jede:r bekommt am 1. Tag der Arbeitslosigkeit auch gleich Arbeitslosengeld. Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes hängt unter anderem davon ab, wie das Beschäftigungsverhältnis oder das freie Dienstverhältnis beendet wurden.
Wenn ein (freies) Dienstverhältnis durch Ihr Verschulden beendet wird oder von Ihnen selbst aufgelöst wird, gibt es für die ersten 28 Tage nach Beendigung Ihres (freien) Dienstverhältnisses kein Arbeitslosengeld. Das gilt an sich auch bei einer Lösung in der Probezeit. Die Bezugsdauer wird dadurch jedoch nicht verkürzt.
ACHTUNG
Das Arbeitsmarktservice muss in jedem Fall mit Ihnen eine Niederschrift aufnehmen, wenn Sie das (freie) Dienstverhältnis freiwillig gelöst haben und Ihnen daher eine 4-wöchige „Sperre“ droht. In der Niederschrift werden die Argumente angeführt, warum Sie das Dienstverhältnis selbst beendet haben.Das Arbeitsmarktservice kann solche Gründe als berücksichtigungswürdige „Nachsichtsgründe“ werten. Das heißt: Die Sperre für 28 Tage wird zwar verhängt, das Arbeitslosengeld wird aber aufgrund der gewährten Nachsicht trotzdem ausbezahlt.
Sollte das Arbeitsmarktservice dennoch auf die Sperre beharren und Ihnen einen Bescheid schicken, sollten Sie auf alle Fälle eine schriftliche Beschwerde machen, und zwar innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung des Bescheides.
Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, müssen nicht alle Entscheidungen des Arbeitsmarktservices (AMS) hinnehmen. Durch einen Einspruch können Sie sich gegen eine Entscheidung des AMS zur Wehr setzen.
Sich zur Wehr setzen zahlt sich aus!
Mehr als ein Drittel der Beschwerdevorentscheidungen werden zu Gunsten der Betroffenen entschieden!Damit sich das Gericht mit Ihrer Beschwerde beschäftigt, müssen Sie zweimal aktiv werden:
Anhand des Beispiels einer Nicht-Annahme der Arbeit zeigt der folgende Rechtsmittelweg, was Sie unternehmen können, um zu Ihrem Recht zu kommen. Das angeführte Rechtsmittelverfahren gilt generell für alle Einsprüche gegen AMS-Bescheide.
In unserer Broschüre "Tipps für Arbeitssuchende" finden Sie hilfreiche Informationen über die Rechte und Pflichten im Falle von Arbeitslosigkeit. Außerdem erfahren Sie, wann ein rechtlicher Einspruch aussichtsreich ist.
Weiters steht Ihnen auch unsere Rechtsberatung unter +43 50 6906 1 für Fragen zur Verfügung.
Arbeiterkammer OÖ
AK Rechtsberatung
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