Altersteilzeit
Mit der geförderten Altersteilzeit können ältere Arbeitnehmer/-innen ihre Arbeitszeit reduzieren. Auch die Unternehmen haben etwas davon.
Ende 2021 läuft die Möglichkeit aus, vor dem Regelpensionsalter ohne Abschläge in Pension zu gehen. Als Ersatz gibt es ab 01.01.2022 den Frühstarterbonus, also einen Zuschuss für Menschen, die schon sehr früh zu arbeiten begonnen haben.
Sie erhalten einen Frühstarterbonus, wenn Sie ab Stichtag 01. Jänner 2022 in Pension gehen und folgende Voraussetzungen mitbringen:
Der Frühstarterbonus beträgt 1 Euro für jeden Beitragsmonat aufgrund einer Erwerbstätigkeit vor dem 20. Lebensjahr und ist daher mit maximal 60 Euro begrenzt. Dieser Betrag von 1 Euro wird jährlich aufgewertet.
Der Bonus wird bei Zuerkennung der Pension berechnet und wird Bestandteil der Pensionsleistung.
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