Früh­starter­bonus - Pensions­zu­schuss

Für Menschen, die zwischen ihrem 15. und 20.Geburtstag zu arbeiten begonnen haben, besteht Anspruch auf den Frühstarterbonus. Dieser ersetzt die bis Ende 2021 geltende Möglichkeit, schon vor Erreichen des Regelpensionsalters abschlagfrei in Pension zu gehen.   

Wer be­kommt den Früh­starter­bonus?

Sie erhalten einen Frühstarterbonus, wenn Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Sie haben bereits zwischen dem 15. und 20. Geburtstag gearbeitet und in diesem Zeitraum mindestens 12 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit in der Pensionsversicherung erworben.

  • Sie haben in Summe mindestens 300 Beitragsmonate (das sind 25 Jahre) auf Grund einer Erwerbstätigkeit im Laufe Ihres Arbeitslebens erworben. 

Wie hoch ist der Früh­starter­bonus?

Der Frühstarterbonus beträgt 1 Euro für jeden Beitragsmonat aufgrund einer Erwerbstätigkeit vor dem 20. Lebensjahr und ist daher mit maximal 60 Euro begrenzt. Dieser Betrag von 1 Euro wird jährlich aufgewertet.

Der Bonus wird bei Zuerkennung der Pension berechnet und ist Bestandteil der Pensionsleistung. 

WICHTIG

Es gibt eine „Wahrungsbestimmung“ für die ausgelaufene Regelung der Abschlagsfreiheit: Wer mit 31.12.2021 die Voraussetzungen der Abschlagsfreiheit erfüllt hat, kann die abschlagsfreie Pension auch später in Anspruch nehmen. Damit werden Versicherte, die am 31.12.2021 die 45 Erwerbsjahre vorweisen können, nicht gezwungen frühestmöglich in Pension zu gehen. Die abschlagsfreie Pension vor dem Regelpensionsalter schließt einen Anspruch auf den neuen Frühstarterbonus aus.

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