8.6.2021

Frühstarterbonus - Pensionszuschuss für Menschen, die früh zu arbeiten begonnen haben

Ende 2021 läuft die Möglichkeit aus, vor dem Regelpensionsalter ohne Abschläge in Pension zu gehen. Als Ersatz gibt es ab 01.01.2022 den Frühstarterbonus, also einen Zuschuss für Menschen, die schon sehr früh zu arbeiten begonnen haben. 

Wer bekommt den Frühstarterbonus?

Sie erhalten einen Frühstarterbonus, wenn Sie ab Stichtag 01. Jänner 2022 in Pension gehen und folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Sie haben bereits zwischen dem 15. und 20. Geburtstag gearbeitet und in der Zeit mindestens 12 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit in der Pensionsversicherung erworben.

  • Sie haben in Summe mindestens 300 Beitragsmonate (25 Jahre) auf Grund einer Erwerbstätigkeit im Laufe Ihres Arbeitslebens erworben. 

Wie hoch ist der Frühstarterbonus?

Der Frühstarterbonus beträgt 1 Euro für jeden Beitragsmonat aufgrund einer Erwerbstätigkeit vor dem 20. Lebensjahr und ist daher mit maximal 60 Euro begrenzt. Dieser Betrag von 1 Euro wird jährlich aufgewertet.

Der Bonus wird bei Zuerkennung der Pension berechnet und wird Bestandteil der Pensionsleistung. 

WICHTIG

Es gibt eine „Wahrungsbestimmung“ für die auslaufende Regelung der Abschlagsfreiheit: Wer am 31.12.2021 die Voraussetzungen der Abschlagsfreiheit erfüllt, kann die abschlagsfreie Pension auch später in Anspruch nehmen. Damit werden Versicherte, die am 31.12.2021 die 45 Erwerbsjahre vorweisen können, nicht gezwungen frühestmöglich in Pension zu gehen. Die abschlagsfreie Pension vor dem Regelpensionsalter schließt einen Anspruch auf den neuen Frühstarterbonus aus.

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