Anrechnung von Auslands-Arbeitszeiten
Versicherungszeiten für die Pension können auch aus dem Ausland angerechnet werden. Alles zu Anspruchsvoraussetzungen und Antragsstellung.
Ende 2021 läuft die Möglichkeit aus, vor dem Regelpensionsalter ohne Abschläge in Pension zu gehen. Als Ersatz gibt es ab 01.01.2022 den Frühstarterbonus, also einen Zuschuss für Menschen, die schon sehr früh zu arbeiten begonnen haben.
Sie erhalten einen Frühstarterbonus, wenn Sie ab Stichtag 01. Jänner 2022 in Pension gehen und folgende Voraussetzungen mitbringen:
Der Frühstarterbonus beträgt 1 Euro für jeden Beitragsmonat aufgrund einer Erwerbstätigkeit vor dem 20. Lebensjahr und ist daher mit maximal 60 Euro begrenzt. Dieser Betrag von 1 Euro wird jährlich aufgewertet.
Der Bonus wird bei Zuerkennung der Pension berechnet und wird Bestandteil der Pensionsleistung.
WICHTIG
Es gibt eine „Wahrungsbestimmung“ für die auslaufende Regelung der Abschlagsfreiheit: Wer am 31.12.2021 die Voraussetzungen der Abschlagsfreiheit erfüllt, kann die abschlagsfreie Pension auch später in Anspruch nehmen. Damit werden Versicherte, die am 31.12.2021 die 45 Erwerbsjahre vorweisen können, nicht gezwungen frühestmöglich in Pension zu gehen. Die abschlagsfreie Pension vor dem Regelpensionsalter schließt einen Anspruch auf den neuen Frühstarterbonus aus.Publikationen
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