Was gilt bei Insolvenz des Dienstgebers?
Als freie:r Dienstnehmer:in sind Sie vor dem Verlust offener Entgeltforderungen geschützt. Dafür sorgt das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG). Zahlt Ihr:e Dienstgeber:in das Entgelt wegen Insolvenz nicht mehr aus, können Sie es vom IESG verlangen. Das Insolvenz-Entgelt wird als Einkommen aus unselbständiger Arbeit betrachtet und automatisch an das Finanzamt gemeldet. Sie müssen daher diese Einkünfte nicht extra der Finanz melden.
ACHTUNG!
In der Regel werden Sie nachträglich vom Finanzamt aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmer:innenveranlagung abzugeben. Es kann zu Steuernachzahlungen kommen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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