FAQs: Fort­bildungs­pflicht in Gesund­heits­berufen

Wie viele Stunden Fort­bildung müssen in Gesund­heits­berufen absolviert werden?

Die vorgeschriebene Mindestanzahl an Fortbildungsstunden, die in einem Gesundheitsberuf gemacht werden müssen, sind in dem jeweiligen Berufsgesetz geregelt:

Beruferforderliche MindeststundenanzahlZeitraum
DGKP und MTD 60 Stundenin 5 Jahren
PFA und PA40 Stundenin 5 Jahren
FSB und DSB32 Stunden in 2 Jahren
Heimhilfe16 Stundenin 2 Jahren
Sanitäter 16 Stunden in 2 Jahren


Was zählt als Fort­bildung?

Es gelten alle fachspezifischen Veranstaltungen, Kurse und Ähnliches, die Informationen zu den neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Pflegewissenschaft beziehungsweise der medizinischen Wissenschaft enthalten oder die zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten dienen. Somit können auch betriebsinterne Fortbildungen herangezogen werden.

Lassen Sie sich entsprechende Nachweise vorlegen und bewahren Sie diese mindestens 5 Jahre lang auf!

Droht der Verlust der Berufs­berechtigung, wenn DGKP keine Fort­bildungen machen?

Mit Ausnahme des Sanitätergesetzes sehen die Berufsrechte keinen Verlust der Berufsberechtigung vor, wenn die Fortbildungsstunden nicht erreicht werden. Da aber eine Verletzung der Berufspflichten im Anlassfall zu rechtlichen Konsequenzen führen kann, empfehlen wir, die Mindestanzahl an Fortbildungsstunden jedenfalls zu absolvieren.

Müssen PA Fort­bildungen ins Gesund­heits­berufe­register ein­tragen lassen?

Da die Fortbildungen von der Registrierungsbehörde nicht überprüft werden, ist die Eintragung der Fortbildungen im öffentlichen Register ein freiwilliges Angebot an die Berufsangehörigen. 

Wer kontrolliert die Ein­haltung der Fort­bildungs­pflicht?

Die Fortbildungspflicht fällt unter die Eigenverantwortung der Berufsangehörigen. In den Berufsgesetzen sind keine Kontrollen normiert. Dennoch können organisations- und dienstrechtliche Regelungen oder Dienstverträge entsprechende Kontrollen vorsehen. 

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