FAQs: Fortbildungspflicht in Gesundheitsberufen
Wie viele Stunden Fortbildung müssen in Gesundheitsberufen absolviert werden?
Die vorgeschriebene Mindestanzahl an Fortbildungsstunden, die in einem Gesundheitsberuf gemacht werden müssen, sind in dem jeweiligen Berufsgesetz geregelt:
Beruf | erforderliche Mindeststundenanzahl | Zeitraum |
---|---|---|
DGKP und MTD | 60 Stunden | in 5 Jahren |
PFA und PA | 40 Stunden | in 5 Jahren |
FSB und DSB | 32 Stunden | in 2 Jahren |
Heimhilfe | 16 Stunden | in 2 Jahren |
Sanitäter | 16 Stunden | in 2 Jahren |
Was zählt als Fortbildung?
Es gelten alle fachspezifischen Veranstaltungen, Kurse und Ähnliches, die Informationen zu den neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Pflegewissenschaft beziehungsweise der medizinischen Wissenschaft enthalten oder die zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten dienen. Somit können auch betriebsinterne Fortbildungen herangezogen werden.
Droht der Verlust der Berufsberechtigung, wenn DGKP keine Fortbildungen machen?
Mit Ausnahme des Sanitätergesetzes sehen die Berufsrechte keinen Verlust der Berufsberechtigung vor, wenn die Fortbildungsstunden nicht erreicht werden. Da aber eine Verletzung der Berufspflichten im Anlassfall zu rechtlichen Konsequenzen führen kann, empfehlen wir, die Mindestanzahl an Fortbildungsstunden jedenfalls zu absolvieren.
Müssen PA Fortbildungen ins Gesundheitsberuferegister eintragen lassen?
Da die Fortbildungen von der Registrierungsbehörde nicht überprüft werden, ist die Eintragung der Fortbildungen im öffentlichen Register ein freiwilliges Angebot an die Berufsangehörigen.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Fortbildungspflicht?
Die Fortbildungspflicht fällt unter die Eigenverantwortung der Berufsangehörigen. In den Berufsgesetzen sind keine Kontrollen normiert. Dennoch können organisations- und dienstrechtliche Regelungen oder Dienstverträge entsprechende Kontrollen vorsehen.