Urlaubs­geld und Urlaubs­entgelt

Urlaubs­geld

Das Urlaubsgeld wird auch Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe oder 14. Monatsgehalt genannt. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung.

Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit des Urlaubsgeldes sind im jeweiligen Kollektivvertrag oder im Einzelarbeitsvertrag geregelt.

ACHTUNG

Kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung und ist auch im Arbeitsvertrag kein Urlaubsgeld vereinbart, erhalten Sie kein Urlaubsgeld!

Urlaubs­entgelt

Vom Urlaubsgeld zu unterscheiden ist das Urlaubsentgelt. Darunter versteht man jenes Entgelt, das Ihnen während Ihres Urlaubes zusteht, obwohl Sie in dieser Zeit keine Arbeit leisten.

Das Urlaubsentgelt umfasst den Grundlohn/Grundgehalt sowie sonstige Entgeltbestandteile (zum Beispiel Prämien, Provisionen, Akkordlöhne, Zulagen und Überstunden) im Durchschnitt der letzten voll gearbeiteten 13 Wochen. Aufwandsentschädigungen wie Kilometergeld und Diäten werden nicht eingerechnet.

WICHTIG

Das Urlaubsentgelt ist bei Antritt des Urlaubs für die ganze Urlaubsdauer im Voraus zu bezahlen.

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