Private Internetnutzung
Immer wieder wirft die private Nutzung des Computers (www, facebook, twitter, usw.) am Arbeitsplatz arbeitsrechtliche Probleme auf.
Daten dürfen weiters verwendet werden, wenn es zur Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte der Arbeitnehmer/-innen überwiegen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern.
VORSICHT!
Die Datenverwendung ist aber auch zulässig, wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin zustimmt. Deshalb versuchen Arbeitgeber häufig schon bei Vertragsunterzeichnung, die Zustimmung der Beschäftigten zur Verwendung zusätzlicher persönlicher Daten einzuholen. Dazu zählen etwa Hobbys, die private E-Mail-Adresse, aber auch ein Foto der Beschäftigten.© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0