Private Internetnutzung
Immer wieder wirft die private Nutzung des Computers (www, facebook, twitter, usw.) am Arbeitsplatz arbeitsrechtliche Probleme auf.
Daten dürfen weiters verwendet werden, wenn es zur Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte der Arbeitnehmer/-innen überwiegen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern.
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