Facebook am Arbeitsplatz
Wer über Vorgesetzte oder Kollegen/-innen lästert, riskiert eine Entlassung oder Klage wegen übler Nachrede und Ehrenbeleidigung.
Daten dürfen weiters verwendet werden, wenn es zur Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte der Arbeitnehmer/-innen überwiegen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern.
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