Dienstnehmerhaftung
Sie haben bei der Arbeit einen Schaden verursacht – wer muss dafür bezahlen? Wann wird das Gericht eingeschaltet? Welche Fristen sind zu beachten?
Der Dienstleistungsscheck ist ein Zahlungsmittel, mit dem einfache Tätigkeiten in Privat-Haushalten (wie Putzen, Rasenmähen oder Kinder-Beaufsichtigen) bezahlt werden können.
*) Erfasst werden nur bis zu 1 Monat befristete Arbeitsverhältnisse für die Dauer des jeweiligen Arbeitseinsatzes. Laut Gesetzeserläuterungen werden die Arbeitsverhältnisse für einen bestimmten Zeitraum (etwa 4 Stunden an einem bestimmten Tag) abgeschlossen. Am Ende dieses Arbeitsverhältnisses kann ein weiteres Arbeitsverhältnis für einen bestimmten Termin (etwa 4 Stunden an einem Tag der folgenden Kalenderwoche) vereinbart werden.
Das Arbeitsverhältnis der Scheckarbeitnehmer:innen ist auf die Dauer eines Arbeitseinsatzes, längstens auf 1 Monat zu befristen. Solche befristeten Arbeitsverhältnisse können in beliebiger Zahl aneinander gereiht werden, ohne dass ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit entsteht.
Wert des Dienstleistungsschecks | Kostet für Arbeitgeber |
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10 Euro | 10,20 Euro |
5 Euro | 5,10 Euro |
Hinweis
Bei erstmaliger Entlohnung mit dem Dienstleistungsscheck haben Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber gemeinsam ein Beiblatt auszufüllen. Dieses Beiblatt gibt es überall, wo man den Dienstleistungsscheck kaufen kann.
Die Scheckarbeitskraft muss das Beiblatt bei der Österreichischen Gesundheitskasse beziehungsweise bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) persönlich abgeben oder per Post übermitteln. Es gibt aber auch die Möglichkeit das Blatt via DLS-Online auszufüllen und es dann weiterzuleiten.
Der Lohn der Scheckarbeitskräfte ist zu vereinbaren. Er ist keinesfalls durch den Wert des Dienstleistungsschecks bestimmt. Als Untergrenze gilt der Stundenlohn laut Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte Österreich zuzüglich Sonderzahlungsanteil und Urlaubsabgeltung.
Die Verdienstgrenze liegt bei 710,19 Euro pro Monat (Wert 2024). Dieser Betrag errechnet sich aus der gesetzlichen Geringfügigkeitsgrenze plus Urlaubsersatzleistung und anteiliger Sonderzahlungen.
Scheckarbeitnehmer:innen sind ausnahmslos Arbeitnehmer:innen. Sie können niemals "freie Dienstnehmer:innen" sein. [§ 4 Absatz 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)]
Die Entlohnung mittels Dienstleistungsscheck ist nur für folgende Personen mit freiem Arbeitsmarktzugang zulässig:
Die Arbeitgeber haben sich davon zu überzeugen, dass die Scheckarbeitskraft arbeitsberechtigt ist. Diese hat ihre Arbeitsberechtigung nachzuweisen und die E-Card vorzulegen.
Arbeitgeber begehen eine Verwaltungsübertretung, wenn sie eine Scheckarbeitskraft beschäftigten, die nicht arbeitsberechtigt ist. Das Fehlen der Arbeitsberechtigung bewirkt jedoch nicht, dass der Dienstleistungsscheck ungültig wird.
Eine Unfallversicherung besteht jedenfalls. Der Unfallversicherungsschutz beginnt am Beschäftigungstag mit dem Weg zur Arbeit und endet mit dem Rückweg von der Arbeit.
Dienstleistungsscheck-Arbeitskräfte sind grundsätzlich weder kranken- noch pensionsversichert.
Selbstversicherung möglich bis Geringfügigkeitsgrenze
Wenn Sie mit dem Dienstleistungsscheck nicht mehr als 710,19 Euro pro Monat (Wert 2024) verdienen, können Sie eine Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung abschließen. Die Selbstversicherung ist für Scheckarbeitskräfte - genauso wie für geringfügig Beschäftigte - nur möglich, falls außer einem geringfügigen Lohn (ausgezahlt per Dienstleistungsscheck) kein Entgelt erzielt wird. Der Pauschalbetrag für diese Kranken- und Pensionsversicherung liegt bei 73,20 Euro im Monat (Wert 2024).
Die Versicherung beginnt mit dem ersten Beschäftigungstag des Kalendermonats und endet mit Ablauf dieses Kalendermonats. Bei entsprechender Beitragsleistung besteht auch im Folgemonat Versicherungsschutz, sofern die Scheckarbeitskraft die Versicherung nicht kündigt.
Pflichtversicherung bei mehreren Arbeitsverhältnissen
Übersteigt der Wert der Dienstleistungsschecks, die für einen Kalendermonat eingereicht werden, die Geringfügigkeitsgrenze, ist die Scheckarbeitskraft in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert. Das kann in folgenden Fällen passieren:
Dienstleistungsscheck kombiniert mit... | |
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weiteren Arbeitsverhältnissen auf Basis Dienstleistungsscheck | Übersteigt das Gesamtentgelt die Geringfügigkeitsgrenze, so entsteht eine Kranken- und Pensionspflichtversicherung. |
"normalem" geringfügigen Arbeitsverhältnis | Übersteigt das Gesamtentgelt die Geringfügigkeitsgrenze, so entsteht eine Kranken- und Pensionspflichtversicherung. |
vollversichertem Arbeitsverhältnis | Auch für das Scheckarbeitsverhältnis entsteht eine Kranken- und Pensionspflichtversicherung. |
Scheckarbeitskräfte erhalten in diesen Fällen von der Österreichischen Gesundheitskasse eine monatliche Beitragsvorschreibung.
Eine Arbeitslosenversicherung besteht bei Arbeitsverhältnissen mit Dienstleistungsscheck nicht.
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