Die 15 häufigsten Fragen zur Pension

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Pension, die uns Arbeitnehmer/-innen in der AK Beratung stellen.

Was uns junge Arbeit­nehmer/-innen besonders oft fragen

Bin ich auch bei einer geringfügigen Beschäftigung pensionsversichert?

Nein, Sie sind nur unfallversichert. Aber Sie können um 73,29 Euro im Monat (2024) eine Selbstversicherung bei der ÖGK abschließen. Damit sind Sie dann kranken- und auch pensionsversichert.

Kann ich zusätzlich etwas einzahlen, damit ich später einmal mehr Pension bekomme?

Ja, es gibt eine freiwillige „Höherversicherung“. Damit zahlen Sie zusätzlich einen Betrag ins Pensionskonto ein – so viel, wie Sie wollen (maximal 12.120 Euro im Jahr 2024). Damit erhöhen Sie Ihre spätere monatliche Pension. Je früher Sie etwas einzahlen, desto besser.

Ich möchte im Ausland arbeiten, gilt das auch für meine Pension?

Das kommt darauf an, wo Sie arbeiten. Im EU/EWR-Raum und in der Schweiz werden die Zeiten gegenseitig angerechnet. Mit anderen Ländern gibt es nur zum Teil Abkommen (zum Beispiel USA, Türkei, Australien, Indien, Kanada). 
Hier finden Sie dazu mehr Details!

Bin ich pensionsversichert, während ich Kinderbetreuungsgeld bekomme? Wie viel bringen Kindererziehungszeiten?

Ja! Grundsätzlich ist eines der beiden Elternteile 4 Jahre nach der Geburt eines Kindes automatisch pensionsversichert: Während es Kinderbetreuungsgeld bezieht, aber auch wenn es in dieser Zeit schon arbeitet. Für diese 4 Jahre „Kindererziehungszeiten“ erhöht sich die monatliche Pension um rund 127 Euro (2023). 
Details dazu können Sie hier nachlesen.

Ich möchte/muss in Teilzeit gehen. Wie wirkt sich eine Teilzeitbeschäftigung auf meine Pension aus?

Für die Pensionshöhe kommt es auf die Höhe des Bruttoeinkommens an. Wenn man also aufgrund von Teilzeit weniger verdient, wirkt sich das negativ auf die Pension aus.

Wie wirkt es sich auf meine Pension aus, wenn ich Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehe?

Sie sind pensionsversichert, während Sie Krankengeld oder Arbeitslosengeld bekommen. Sie sammeln also jedenfalls Zeiten. Das Krankengeld wird weiterhin so wie während der Arbeit gutgeschrieben. Es wirkt sich nicht negativ auf Ihre spätere Pensionshöhe aus.

Beim Arbeitslosengeld ist die Gutschrift aber leider geringer als für die letzte Arbeit. 

Was uns ältere Arbeit­nehmer/-innen besonders oft fragen

Ich kann wegen Krankheit nicht mehr arbeiten. Was kann ich jetzt tun?

Wenn Sie krankheitsbedingt Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und auch keine Umschulung in Frage kommt, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Sind Sie dauerhaft arbeitsunfähig, können Sie eine Invaliditätspension beantragen.
  2. Ist Ihre Arbeitsunfähigkeit vorübergehend, kommt für Sie das Rehabilitationsgeld in Frage.

Um beide Formen können Sie mit demselben Antrag ansuchen. Die PVA entscheidet dann darüber, welche Pension für Sie in Frage kommt.

Wirkt sich Altersteil­zeit negativ auf die Pension aus?

Nein. Während der Alterszeit wird weiterhin so viel aufs Pensionskonto eingezahlt wie zuvor.

Ich stehe kurz vor dem Pensionsantritt, was muss ich jetzt machen?

2 bis 3 Monate vor dem Pensionsantritt stellen Sie Ihren Antrag bei der PVA oder der BVAEB. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt ein aufrechtes Dienstverhältnis haben, können Sie dies zum Pensionsantritt beenden. 
Alle Informationen zur Alterspension finden Sie hier!

Ich habe schon viele Versicherungs­monate erworben. Kann ich jetzt früher in Pension gehen?

Wenn Sie schon sehr viele Versicherungsmonate gesammelt haben, könnten unter bestimmten Voraussetzungen für Sie die Korridorpension oder Schwerarbeitspension in Frage kommen. 
Genauere Informationen finden Sie hier!

Ich werde nur eine sehr geringe Pension bekommen, bekomme ich eine Mindestpension (Ausgleichszulage)?

Liegt Ihre errechnete Pension unter 1.217,96 Euro (2024) und haben Sie sonst kein Einkommen? Dann bekommen Sie eine so genannte „Ausgleichszulage“. Das heißt, Sie bekommen so viel auf Ihre Pension aufgezahlt, dass Sie insgesamt 1.217,96 Euro erhalten. Das gilt aber nur, wenn Sie in Österreich leben.

Was uns Pensionisten/-innen besonders oft fragen

Darf ich neben der Alterspension arbeiten?

Neben der Alterspension dürfen Sie unbegrenzt dazuverdienen. Das hat keine negativen Folgen für Ihre Pension. Aber: Erkundigen Sie sich bei der Arbeiterkammer, ob Sie durch das zusätzliche Einkommen eine steuerliche Nachzahlung erwarten müssen!

Darf ich dazu­verdienen, wenn ich in Frühpension bin?

Neben den vorzeitigen Pensionen können Sie monatlich geringfügig dazuverdienen (2024: 518,44 Euro). Kommen Sie in einem Monat über diese Grenze, bekommen Sie in diesem Monat keine Pension. In den folgenden Monaten erhöht sich Ihre Pension dann aber dauerhaft um einen kleinen Prozentsatz.

Bekomme ich die Ausgleichszulage (Mindestpension) auch, wenn ich länger im Ausland bin?

Nur, wenn Ihr Lebensmittel­punkt in Österreich liegt. Urlaube oder Verwandtschaftsbesuche im Ausland sind für bis zu 8 Wochen im Jahr aber kein Problem. Konkret fällt die Ausgleichszulage ab dem 61. Tag weg.

Darf ich zur Ausgleich­zulage dazuverdienen?

Ja, aber das Einkommen wird angerechnet. Das heißt: Wenn Sie durch ein zusätzliches Einkommen mehr verdienen, wird trotzdem nur auf die 1.217,96 Euro (2024) aufgezahlt. Verdienen Sie durch Ihre Arbeit insgesamt sogar mehr als 1.217,96 Euro (2024), dann bekommen Sie für diesen Monat keine Ausgleichzulage.

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