Unter­lagen zur An­meldung offener An­sprüche bei Insolvenz

Die Arbeiterkammer steht Ihnen im Insolvenzfall zur Seite und übernimmt für Sie auch gerne die Anmeldung der ausstehenden Ansprüche gegenüber Ihres Arbeitgebers bei Gericht und stellt den Antrag auf Insolvenz-Entgelt.

Not­wendige Unter­lagen

Nehmen Sie zur Beratung folgende – auf Sie zutreffende – Unterlagen mit. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto rascher kann Ihre Angelegenheit bearbeitet werden.

Arbeitsvertrag oder Lehrvertrag 

  • Kopie und Original des Arbeitsvertrages oder Lehrvertrages
    (oder des Dienstzettels)
  • inklusive allfälliger nachträglicher Vertragsänderungen

Vordienstzeiten

  • Kopie und Original der Anrechnungsvereinbarung
  • Bestätigung über Zahlungen der Abfertigung für angerechnete Vordienstzeiten

Kollektivvertrag

  • derzeitige Einstufung in eine Beschäftigungsgruppe
  • angerechnete Gruppenjahre

Lohn/Gehalt, Sonderzahlungen

  • Kopie der Abrechnungen der offenen Ansprüche und für die 3 zuletzt bezahlten Monate
  • Höhe des vereinbarten Lohnes/Gehaltes

Überstunden, Mehrarbeit, Zeitausgleichsguthaben

  • Anzahl der geleisteten und noch nicht bezahlten Stunden
    (aufgeteilt auf die einzelnen Monate)
  • inklusive dazugehöriger Arbeitszeitaufzeichnungen

Provisionen

  • Provisionsvertrag
  • Provisionsaufstellungen
    (aufgeteilt auf die einzelnen Monate)

Spesen, Diäten, Fahrtkosten

  • Aufstellung der einzufordernden Ansprüche
    (aufgeteilt auf die einzelnen Monate)
    inklusive allfälliger Belege

Urlaub

  • Kopie der Urlaubskartei beziehungsweise Urlaubsaufzeichnungen
  • restlicher Urlaubsanspruch zu Beginn des laufenden Urlaubsjahres
  • Verbrauch während des laufenden Urlaubsjahres

Auflösung

  • Kopie und Original des Austritts- oder Kündigungsschreibens
  • Datum des Zugangs einer Arbeitgeberkündigung

Geltendmachung

  • Kopie einer bereits erfolgten schriftlichen Geltendmachung beziehungsweise der Fristsetzung

Gesundheitskasse

  • Kopie der An- und der Abmeldung
  • Versicherungsdatenauszug
    (erhältlich mit Lichtbildausweis und Sozialversicherungskarte bei Ihrer Gesundheitskasse)

Kündigungsschutz

  • Kopie des Behindertenausweises und des Bescheides
  • Beginn und Ende des Wochengeldbezuges oder der Elternkarenz
  • Kopie der Einberufung zum Präsenz-/Zivildienst

Persönliche Daten

  • Sozialversicherungsnummer
  • Bankverbindung (IBAN, BIC)

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
Insolvenz-Rechtsschutz

TEL:      +43 50 6906 2352
E-MAIL: insolvenzrecht@akooe.at

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