Unter­lagen zur An­meldung offener An­sprüche bei Insolvenz

Die Arbeiterkammer steht Ihnen im Insolvenzfall zur Seite und übernimmt für Sie auch gerne die Anmeldung der ausstehenden Ansprüche gegenüber Ihrer Arbeitgeberin/Ihres Arbeitgebers bei Gericht und stellt den Antrag auf Insolvenz-Entgelt.

Not­wendige Unter­lagen

Nehmen Sie zur Beratung folgende – auf Sie zutreffende – Unterlagen mit. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto rascher kann Ihre Angelegenheit bearbeitet werden.

Arbeitsvertrag oder Lehrvertrag 

  • Kopie und Original des Arbeitsvertrages oder Lehrvertrages
    (oder des Dienstzettels)
  • inklusive allfälliger nachträglicher Vertragsänderungen

Vordienstzeiten

  • Kopie und Original der Anrechnungsvereinbarung
  • Bestätigung über Zahlungen der Abfertigung für angerechnete Vordienstzeiten

Kollektivvertrag

  • derzeitige Einstufung in eine Beschäftigungsgruppe
  • angerechnete Gruppenjahre

Lohn/Gehalt, Sonderzahlungen

  • Kopie der Abrechnungen der offenen Ansprüche und für die 3 zuletzt bezahlten Monate
  • Höhe des vereinbarten Lohnes/Gehaltes

Überstunden, Mehrarbeit, Zeitausgleichsguthaben

  • Anzahl der geleisteten und noch nicht bezahlten Stunden
    (aufgeteilt auf die einzelnen Monate)
  • inklusive dazugehöriger Arbeitszeitaufzeichnungen

Provisionen

  • Provisionsvertrag
  • Provisionsaufstellungen
    (aufgeteilt auf die einzelnen Monate)

Spesen, Diäten, Fahrtkosten

  • Aufstellung der einzufordernden Ansprüche
    (aufgeteilt auf die einzelnen Monate)
    inklusive allfälliger Belege

Urlaub

  • Kopie der Urlaubskartei beziehungsweise Urlaubsaufzeichnungen
  • restlicher Urlaubsanspruch zu Beginn des laufenden Urlaubsjahres
  • Verbrauch während des laufenden Urlaubsjahres

Auflösung

  • Kopie und Original des Austritts- oder Kündigungsschreibens
  • Datum des Zugangs einer Arbeitgeberkündigung

Geltendmachung

  • Kopie einer bereits erfolgten schriftlichen Geltendmachung beziehungsweise der Fristsetzung

Gesundheitskasse

  • Kopie der An- und der Abmeldung
  • Versicherungsdatenauszug
    (erhältlich mit Lichtbildausweis und Sozialversicherungskarte bei Ihrer Gesundheitskasse)

Kündigungsschutz

  • Kopie des Behindertenausweises und des Bescheides
  • Beginn und Ende des Wochengeldbezuges oder der Elternkarenz
  • Kopie der Einberufung zum Präsenz-/Zivildienst

Persönliche Daten

  • Sozialversicherungsnummer
  • Bankverbindung (IBAN, BIC)

Kontakt

Kontakt

Insolvenz-Rechtsschutz
TEL: +43 50 6906 2352
E-MAIL: insolvenzrecht@akooe.at

Das könnte Sie auch interessieren

Betriebsversammlung

Insolvenz: Wenn die Firma pleite geht

Ihr Arbeit­geber ist insolvent? Hier erfahren Sie wie ein Insolvenz­verfahren abläuft und worauf Sie achten sollten.

Geldscheine

Insolvenz-Entgelt

Arbeitnehmer/-innen sind bei einer Insolvenz ihrer Firma durch den Insolvenz-Entgeltfonds abgesichert. Beachten Sie die Antrags­fristen!

Frau sitzt nachdenklich beim Schreibtisch

Arbeits­verhältnis im Insolvenz­fall

Eine Insolvenz beendet nicht automatisch das Arbeits­verhältnis. Es gibt aber besondere Beendigungs­ möglichkeiten. Wir informieren Sie hier.

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum