Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder

Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Be­schäftig­ungs­pflicht oder Aus­gleichs­taxe

Arbeitgeber, die in Österreich 25 oder mehr Menschen beschäftigen, müssen auf je 25 Arbeitnehmer:innen mindestens einen begünstigten behinderten Menschen einstellen. Die Anzahl der begünstigten behinderten Menschen, die eingestellt werden müssen, wird als Pflichtzahl oder Pflichtstelle bezeichnet.

Aus­gleichs­taxe bei Nicht­er­füllung

Wird die Pflicht nicht erfüllt, wird dem Arbeitgeber eine Ausgleichstaxe vorgeschrieben, die in den Ausgleichstaxfond fließt.

Die Höhe der Ausgleichstaxe ändert sich jährlich.

Prämie für Aus­bildungen

Andererseits erhält ein Arbeitgeber für in Ausbildung befindliche begünstigt Behinderte eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds.

Kontakt

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Arbeiterkammer OÖ
AK Rechtsberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1
Anfrage...

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