Förderungen
Für behinderte Arbeitnehmer:innen und Betriebe, die sie einstellen: Ein Überblick über mögliche Förderungen wie Assistenzen, Entgeltbeihilfe und Co.
Arbeitgeber, die in Österreich 25 oder mehr Menschen beschäftigen, müssen auf je 25 Arbeitnehmer:innen mindestens einen begünstigten behinderten Menschen einstellen. Die Anzahl der begünstigten behinderten Menschen, die eingestellt werden müssen, wird als Pflichtzahl oder Pflichtstelle bezeichnet.
Wird die Pflicht nicht erfüllt, wird dem Arbeitgeber eine Ausgleichstaxe vorgeschrieben, die in den Ausgleichstaxfond fließt.
Die Höhe der Ausgleichstaxe ändert sich jährlich.
Andererseits erhält ein Arbeitgeber für in Ausbildung befindliche begünstigt Behinderte eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds.
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