Kur­auf­ent­halt

Ihr Kreuz tut ständig weh, Sie haben Kreislaufbeschwerden oder müssen nach schwerer Krankheit fit werden: Dann können Sie über Ihre Ärztin / Ihren Arzt eine Kur beantragen.

Kur gilt als Kranken­stand

Eine bewilligte Kur gilt als Krankenstand. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen die Kur daher nicht verweigern.

Sie haben während der Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber oder - wenn Sie Ihren Anspruch ausgeschöpft haben - auf Krankengeld von der Krankenkasse.

Kur­kosten

Die Kurkosten übernimmt Ihre Pensionsversicherung, sofern sie die Kur für notwendig hält. Ab einem bestimmten Einkommen müssen Sie einen Selbstbehalt zahlen. Wie hoch der Selbstbehalt ist, hängt davon ab, wie viel Sie pro Monat verdienen:

Monatsgehalt (brutto)Selbstbehalt pro Tag
(Werte 2023)
über 1.110,26 bis 1.691,64 Euro9,37 Euro
über 1.691,64 bis 2.273,03 Euro16,06 Euro
über 2.273,03 Euro22,76 Euro

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