Beschäftigungsverbot
Die Schutzbestimmungen für Schwangere: absolutes und individuelles Beschäftigungsverbot.
Das Wochengeld ist eine Einkommensersatzleistung aus der Krankenversicherung, die erwerbstätige Frauen während des Beschäftigungsverbotes 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt finanziell absichern soll.
Hat die Fachärztin:der Facharzt, die Arbeitsinspektionsärztin:der Arbeitsinspektionsarzt, die Amtsärztin:der Amtsarzt vor Beginn der 8-wöchigen Schutzfrist ein Beschäftigungsverbot verhängt, wird das Wochengeld auch für die Dauer dieses Beschäftigungsverbots gezahlt.
Auch arbeitslose schwangere Frauen bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Wochengeld:
Anspruch auf Notstandshilfe besteht, wenn die maximale Dauer des Arbeitslosengeldes ausgeschöpft ist und die Notstandshilfe beim AMS beantragt wurde.
Hinweis
Das Wochengeld ist bei der zuständigen Krankenversicherung (z.B.: ÖGK) zu beantragen. Die Krankenversicherung prüft und beurteilt, ob Sie Anspruch darauf haben.
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