Behindertenvertrauensperson
Eine Behindertenvertrauensperson soll im Betrieb die Interessen der Arbeitnehmer:innen mit Behinderung vertreten. Was sind Aufgaben und Rechte?
Im Berufsleben kann es von Vorteil sein, wenn Menschen mit Behinderungen dem Kreis der begünstigten behinderten Menschen angehören.
Arbeitgeber können bei der Beschäftigung von begünstigten behinderten Menschen Förderungen beziehen und Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen; auch die Zahlung der Ausgleichstaxe reduziert sich, beziehungsweise fällt bei Erfüllung der Beschäftigungspflicht zur Gänze weg.
Menschen mit Behinderung können einen Antrag auf Feststellung zum Kreis der begünstigt Behinderten bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice stellen. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent, wird ihnen der Begünstigtenstatus mit Bescheid zuerkannt. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige des Sozialministeriumservice.
Für den Begünstigtenstatus ist die österreichische Staatsbürgerschaft Voraussetzung.
Österreichischen Staatsbürger:innen gleichgestellt sind Unionsbürger:innen, EWR-Bürger:innen und Schweizer Bürger:innen sowie deren Familienangehörige und langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige und deren Familie.
Anerkannte Flüchtlinge können ebenfalls den Antrag stellen.
Zum Kreis der begünstigten behinderten Menschen können auch Menschen mit Behinderungen gehören, die eine Lehrausbildung oder eine Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege absolvieren oder die an einer Hebammenakademie oder einer entsprechenden Fachhochschule ausgebildet werden. Personen, die nach Abschluss der Hochschulausbildung in einer berufsvorbereitenden Beschäftigung stehen und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können ebenfalls einen Antrag stellen.
ACHTUNG
Der Antrag für den Status eines "begünstigt behinderten Menschen" darf nicht verwechselt werden mit dem Behindertenpass! Der Behindertenpass wird zwar auch beim Sozialministerium beantragt und bringt Vergünstigungen im Alltag, aber die für den Arbeitsvertrag relevanten Begünstigungen, wie etwa der Kündigungsschutz, werden damit nicht wirksam.
Mit der Antragstellung wird ein sogenanntes Feststellungsverfahren eingeleitet, im Rahmen dessen der Grad der Behinderung durch ärztliche Sachverständige ermittelt wird. Die Zuerkennung des Begünstigtenstatus erfolgt durch einen Feststellungsbescheid der jeweiligen Landesstelle des Sozialministeriumservice.
TIPP
Sie können den Antrag auch online stellen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Sozialministeriumsservices.HINWEIS
Für die Inanspruchnahme von Förderungen im täglichen Leben und zum Teil im Arbeitsleben kann bereits auch der Behindertenpass nützlich sein. Informieren Sie sich beim Sozialministeriumservice, sowie beim Arbeitsmarktservice!Die Gebärdensprachvideos des ServiceCenters ÖGS.barrierefrei, informieren gehörlose und hörbeeinträchtigte Arbeitnehmer:innen über ihre Rechte in der Arbeitswelt.
Hier geht's zu den Videos:
Begünstigte behinderte Menschen
Vorteile für begünstigte behinderte Menschen
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