Brexit

Das Vereinigte Königreich ist seit 1. Februar 2020 nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Die Rechte der Bürger/-innen sind durch das Austrittsabkommen geschützt. 

Das Austrittsabkommen sieht eine Übergangsphase ab 1. Februar bis Jahresende 2020 vor. Für Bürger/-innen beziehungsweise Arbeitnehmer/-innen treten während der Übergangsphase keine wesentlichen rechtlichen Änderungen ein. 

Das gilt für Briten, die in Österreich leben

Für das Aufenthaltsrecht von britischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen ergeben sich bis zum Ende der Übergangsphase zunächst keine Änderungen. Sie können weiterhin in Österreich leben, arbeiten und studieren. Neu zuziehende Briten/-innen müssen wie schon bisher eine Anmeldebescheinigung beantragen. Ein Umstieg auf eine Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts ist weiterhin möglich. 

Nach Ende der Übergangsphase wird es notwendig sein, einen Antrag auf Bestätigung des weiteren Aufenthaltsrechts auf Basis des Austrittsabkommens zu stellen. Die Antragstellung wird jedenfalls bis 6 Monate nach Ende der Übergangsphase möglich sein (jedenfalls bis Ende Juni 2021). 

TIPP

Weitere Infos erhalten Sie beim Bundeskanzleramt 
Brexit-Hotline: +43 (0) 800 222 666

Das gilt für Österreicher, die im Vereinigten König­reich leben 

Für das Aufenthaltsrecht von EU-Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen ergeben sich bis zum Ende der Übergangsphase zunächst keine Änderungen. Sie können weiterhin im Vereinigten Königreich leben, arbeiten und studieren. 

Um nach Ende der Übergangsphase weiterhin rechtmäßig aufhältig zu sein, muss bis spätestens Ende Juni 2021 ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel (Pre-Settled oder Settled Status) gestellt werden. 

TIPP

Weitere Infos erhalten Sie bei der österreichischen Botschaft in London.
 

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