Überstunden
Das Einmaleins der Überstunden: Wie viele sind erlaubt? Dürfen Sie auch einmal Nein sagen? Wie viel Geld steht Ihnen zu? Was gilt beim Zeitausgleich?
Die Lage der Normalarbeitszeit - also die Verteilung auf die einzelnen Wochentage - sowie Lage und Ausmaß einer Teilzeitarbeit sind zu vereinbaren.
Wird die Verteilung der Arbeitszeit weder im Kollektivvertrag noch in einer Betriebsvereinbarung (solche gibt es nur in Betrieben mit Betriebsrat) geregelt, so kann sie nur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-in festgelegt werden.
Der Arbeitgeber kann die Lage der Arbeitszeit einseitig nur dann ändern, wenn
TIPP
Sollte Ihr Arbeitgeber die vereinbarte Arbeitszeit einseitig ändern wollen, setzen Sie sich unverzüglich mit einer Expertin oder einem Experten der Arbeiterkammer in Verbindung. Langes Zuwarten und mangelnde Reaktion führen nämlich zu Problemen bei der Durchsetzung des ursprünglichen Vertragsinhaltes. Auch kann eine unberechtigte Arbeitsverweigerung zu den geänderten Arbeitszeiten gewichtige negative Konsequenzen haben (zum Beispiel Entlassung)!
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