Gefahren im Home-Office: Das sollten Sie beachten, wenn Ausfälle, Schäden oder Unfälle auf­treten

Technischer Ausfall

Sollte es während der Home-Office Tätigkeit zu einem Ausfall der verwendeten Arbeitsmittel kommen und ein Weiterarbeiten dadurch nicht mehr möglich sein, nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit dem Arbeitgeber oder einem/einer im Betrieb zuständigen Helpdesk-Beauftragten auf. Es muss geklärt werden ob eine Arbeitsleistung am ursprünglichen Arbeitsort zu erbringen ist. Wenn nicht, gebührt dennoch eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Haftung

Auch bei Tätigkeiten im Home-Office sind die Regelungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes anwendbar. Sofern die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel wie zum Beispiel Laptop oder PC bestimmungsgemäß verwendet werden und dennoch durch Computerviren beschädigt werden, können Arbeitnehmer/-innen nicht zur Haftung herangezogen werden. 

Wie im beruflichen Büroalltag, sind auch im Home-Office die Datenschutzbestimmungen und betriebliche Geheimnisse zu wahren. Es ist darauf zu achten, dass Laptops und sonstige Unterlagen auch im Home-Office nicht von Dritten benutzt oder eingesehen werden können.

Arbeits­unfall

Ob es sich bei einem Unfall im Home-Office um einen Arbeitsunfall handelt hängt davon ab, ob ein betriebliches oder privates Risiko ausschlaggebend für den Unfall war. Speziell im Home-Office ist die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsunfall im sozialversicherungsrechtlichen Sinn und einem klassischen Unfall oftmals schwierig, da die Arbeitszeit und/oder der Arbeitsplatz im Home-Office oft flexibel selbst gestaltet wird.

Als Arbeitsunfall sind somit lediglich jene Unfälle zu sehen, die in ihrer Ursache, dem Ort und der Zeit direkt mit der versicherten Arbeitstätigkeit in Zusammenhang stehen. Die Beweislast hierfür liegt bei der Arbeitnehmerin, dem Arbeitnehmer.

Arbeitsunfälle im Home-Office müssen sofort dem Arbeitgeber und der AUVA gemeldet werden.

ACHTUNG

Im Zuge der COVID19-Pandemie wurde vorübergehend, bis aktuell 31.03.2021, gesetzlich klargestellt, dass der Aufenthaltsort der versicherten Person generell als Arbeitsstätte gilt, womit jegliche Unfälle im Home-Office vom Unfallversicherungsschutz erfasst sind, die sich in einem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit während der Arbeitszeit ereignen.

Wie gut ist Ihr Home-Office?

Testen Sie es mit unserem Tool - wir helfen Ihnen gerne.

Kontakt

Kontakt

AK Rechtsberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1
Anfrage ...

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum