AK Abfertigungsrechner
Wie hoch ist die Abfertigung? Lohnt sich ein Umstieg ins neue System? Der Rechner gibt rasch und unkompliziert Aufschluss über Ihre Ansprüche.
Ein vorzeitiger Austritt ist die sofortige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin.
Liegt ein Austrittsgrund vor, ist der Austritt berechtigt erfolgt. Liegt kein Austrittsgrund vor, ist der Austritt unberechtigt.
ACHTUNG
Ein Austritt beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung - egal, ob er berechtigt oder unberechtigt ist.
Bei einem unberechtigten Austritt drohen gravierende negative Konsequenzen - vom Verlust der Abfertigung nach altem Recht bis hin zu Schadenersatzforderungen.
TIPP
Lassen Sie sich daher von uns beraten, bevor Sie austreten. Wir klären mit Ihnen den konkreten Sachverhalt genau ab.
Die 2 häufigsten Fälle eines berechtigten vorzeitigen Austrittes sind Entgeltvorenthaltung (Firma zahlt nicht) und gesundheitliche Gründe.
Ist ein Arbeitgeber mit der Zahlung von wesentlichen Entgeltbestandteilen in Verzug, ist ein berechtigter Austritt möglich.
ACHTUNG
Wann ein Entgeltbestandteil wesentlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Darüber hinaus verlangen die Gerichte die exakte Einhaltung von bestimmten Vorgangsweisen und Formvorschriften. Werden diese nicht eingehalten, ist der Austritt unberechtigt.
TIPP
Klären Sie daher unbedingt Ihren konkreten Fall in einem Beratungsgespräch mit AK RechtsexpertInnen ab, bevor Sie Schritte für einen Austritt setzen! Ein Austritt beendet jedenfalls das Arbeitsverhältnis. Sind jedoch die Voraussetzungen für einen Austritt wegen Entgeltvorenthaltung nicht erfüllt, ist der Austritt unberechtigt und bringt für Sie viele Nachteile.
Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Fortsetzung der konkreten Tätigkeit zu gesundheitlichen Schäden führt beziehungsweise solche Schäden drohen.
ACHTUNG
Ein Austritt aus gesundheitlichen Gründen kann letztlich zu einem ungerechtfertigten Austritt werden. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber das Austrittsrecht bestreitet und der gerichtliche Sachverständige im Gerichtsverfahren ein für Sie negatives Gutachten erstellt.
Ein unberechtigter Austritt hat schwerwiegende Konsequenzen, zum Beispiel den Verlust der Abfertigung nach altem Abfertigungsrecht oder Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers.
TIPP
Vor einem Austritt aus gesundheitlichen Gründen sollten Sie unbedingt mit AK Rechtsexperten/-innen den konkreten Sachverhalt abklären. In einem persönlichen Gespräch ergeben sich unter Umständen auch andere Varianten zur Lösung Ihres speziellen Problems!
Wenn Sie aus berechtigten Gründen Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden, bekommen Sie alles, was Ihnen zustehen würde, wenn der Arbeitgeber Sie gekündigt und dabei die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin eingehalten hätte.
Insbesondere bekommen Sie:
Die Kündigungsentschädigung ist ein Schadenersatzanspruch bei einem berechtigten vorzeitigen Austritt aus Verschulden des Arbeitgebers (zum Beispiel Entgeltvorenthaltung). Sie umfasst alle Ansprüche, die Ihnen bei einer ordnungsgemäßen Kündigung durch den Arbeitgeber zustehen würden.
HINWEIS
Das heißt, der Arbeitgeber muss alles zahlen, was Sie während der fiktiven Kündigungsfrist verdienen würden (Gehalt, Überstunden im Durchschnitt, anteilige Sonderzahlungen) beziehungsweise an Anwartschaften erworben hätten. Beispielsweise einen höheren Abfertigungsanspruch oder zusätzliche Urlaubstage. Wenn zum Beispiel in der fiktiven Kündigungsfrist eine 20-jährige Dienstzeit vollendet wird, haben Sie ein Recht auf 9 anstatt 6 Monatsentgelte als Abfertigung (nach altem Abfertigungsrecht).ACHTUNG
Keine Kündigungsentschädigung gibt es beim vorzeitigen Austritt aus gesundheitlichen Gründen. Denn hier trifft den Arbeitgeber kein Verschulden an der vorzeitigen Auflösung.Ein Austritt ist unberechtigt, wenn kein im Gesetz genannter Austrittsgrund vorliegt. Weiters ist ein Austritt unberechtigt, wenn die erforderliche formale Vorgangsweise nicht eingehalten wurde.
Haben Sie zum Beispiel eine "bessere" Arbeit in Aussicht und müssen das neue Arbeitsverhältnis sofort antreten, so ist dies kein Grund, das bestehende Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist oder des Kündigungstermins zu lösen.
TIPP
Versuchen Sie in einem solchen Fall das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen. Bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt haben Sie mit schwerwiegenden negativen Konsequenzen zu rechnen. Wenn Sie den Kündigungstermin oder die Kündigungsfrist nicht einhalten, hat dies dieselben negativen Folgen wie ein unberechtigter Austritt.Ein unberechtigter Austritt hat negative Folgen - etwa:
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