Vor­zeitiger Aus­tritt

Ein vorzeitiger Austritt ist die sofortige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin.

Liegt ein Austrittsgrund vor, ist der Austritt berechtigt erfolgt. Liegt kein Austrittsgrund vor, ist der Austritt unberechtigt.

ACHTUNG

Ein Austritt beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung - egal, ob er berechtigt oder unberechtigt ist.

Bei einem unberechtigten Austritt drohen gravierende negative Konsequenzen - vom Verlust der Abfertigung nach altem Recht bis hin zu Schadenersatzforderungen.

TIPP
Lassen Sie sich da­her von uns beraten, bevor Sie austreten. Wir klären mit Ihnen den konkreten Sachverhalt genau ab.



Gründe für einen be­rechtigten vor­zeitigen Aus­tritt

Die 2 häufigsten Fälle eines berechtigten vorzeitigen Austrittes sind Entgeltvorenthaltung (Firma zahlt nicht) und gesundheitliche Gründe.

1. Entgeltvorenthaltung

Ist ein Arbeitgeber mit der Zahlung von wesentlichen Entgeltbestandteilen in Verzug, ist ein be­recht­igt­er Austritt möglich.

ACHTUNG

Wann ein Entgeltbestandteil wesentlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Darüber hinaus ver­lang­en die Gerichte die exakte Einhaltung von bestimmten Vorgangsweisen und Form­vor­schrift­en. Werden diese nicht eingehalten, ist der Austritt unberechtigt.

TIPP
Klären Sie daher unbedingt Ihren konkreten Fall in einem Beratungsgespräch mit AK Rechts­ex­pert­Innen ab, bevor Sie Schritte für einen Austritt setzen! Ein Austritt beendet jedenfalls das Arbeitsverhältnis. Sind jedoch die Voraussetzungen für einen Austritt wegen Ent­gelt­vor­ent­halt­ung nicht erfüllt, ist der Austritt unberechtigt und bringt für Sie viele Nachteile.

 

2. Gesundheitliche Gründe

Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Fortsetzung der konkreten Tätigkeit zu gesundheitlichen Schäden führt beziehungsweise solche Schäden drohen.

  1. Sie müssen ein fachärztliches Gutachten einholen, welches die gesundheitliche Belastung im Zu­sammen­hang mit der Arbeitsleistung darstellt und die Aufgabe dieser Tätigkeit dringend em­pfiehlt.

  2. Dieses Gutachten müssen Sie eingeschrieben an den Arbeitgeber senden.

  3. Weiters müssen Sie dem Arbeitgeber im Schreiben eine Frist setzen, innerhalb der er Ihnen einen anderen Ar­beits­platz anbieten muss. Dieser neue Arbeitsplatz darf natürlich Ihre Gesundheit nicht gefährden.

    Ob Sie diesen Ersatzarbeitsplatz annehmen müssen, hängt vom Inhalt Ihres Arbeitsvertrages ab.

ACHTUNG

Ein Austritt aus gesundheitlichen Gründen kann letztlich zu einem ungerechtfertigten Aus­tritt werden. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber das Austrittsrecht be­streit­et und der gerichtliche Sachverständige im Gerichtsverfahren ein für Sie negatives Gut­achten erstellt.

Ein unberechtigter Austritt hat schwerwiegende Konsequenzen, zum Beispiel den Verlust der Ab­fertig­ung nach altem Abfertigungsrecht oder Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers.

TIPP
Vor einem Austritt aus gesundheitlichen Gründen sollten Sie unbedingt mit AK Rechtsexperten/-innen den konkreten Sachverhalt abklären. In einem persönlichen Gespräch er­geben sich unter Umständen auch andere Varianten zur Lösung Ihres speziellen Pro­blems!


Rechts­folgen bei be­rechtigtem Aus­tritt

Wenn Sie aus berechtigten Gründen Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden, bekommen Sie alles, was Ihnen zustehen würde, wenn der Arbeitgeber Sie gekündigt und dabei die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin eingehalten hätte.

Insbesondere bekommen Sie:

  • eine Kündigungsentschädigung - allerdings nur dann, wenn der Ar­beit­geber den berechtigten Austritt verschuldet hat
  • Urlaubsersatzleistung
  • eine allfällige Abfertigung

Details zur Kündigungs­ent­schädigung

Die Kündigungsentschädigung ist ein Schadenersatzanspruch bei einem berechtigten vorzeitigen Aus­tritt aus Verschulden des Arbeitgebers (zum Beispiel  Entgeltvorenthaltung). Sie umfasst alle Ansprüche, die Ihnen bei einer ordnungsgemäßen Kündigung durch den Arbeitgeber zustehen würden. 

HINWEIS

Das heißt, der Arbeitgeber muss alles zahlen, was Sie während der fiktiven Kündigungsfrist verdienen würden (Gehalt, Überstunden im Durchschnitt, anteilige Sonderzahlungen) beziehungsweise an Anwartschaften erworben hätten. Beispielsweise einen höheren Abfertigungsanspruch oder zusätzliche Urlaubstage. Wenn zum Beispiel in der fiktiven Kündigungsfrist eine 20-jährige Dienst­zeit vollendet wird, haben Sie ein Recht auf 9 anstatt 6 Monatsentgelte als Abfertigung (nach altem Abfertigungsrecht).

ACHTUNG

Keine Kündigungsentschädigung gibt es beim vorzeitigen Austritt aus gesundheitlichen Gründen. Denn hier trifft den Arbeitgeber kein Verschulden an der vorzeitigen Auflösung.


Un­berechtigter vor­zeitiger Aus­tritt

Ein Austritt ist unberechtigt, wenn kein im Gesetz genannter Austrittsgrund vorliegt. Weiters ist ein Austritt unberechtigt, wenn die erforderliche formale Vorgangsweise nicht eingehalten wurde.

Haben Sie zum Beispiel eine "bessere" Arbeit in Aussicht und müssen das neue Arbeitsverhältnis sofort an­treten, so ist dies kein Grund, das bestehende Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündig­ungs­frist oder des Kündigungstermins zu lösen.

TIPP

Versuchen Sie in einem solchen Fall das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich auf­zu­lösen. Bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt haben Sie mit schwerwiegenden ne­ga­tiv­en Konsequenzen zu rechnen. Wenn Sie den Kündigungstermin oder die Kündigungsfrist nicht einhalten, hat dies dieselben negativen Folgen wie ein unberechtigter Austritt.

Wenn der Aus­tritt doch un­be­rechtigt war

Ein unberechtigter Austritt hat negative Folgen - etwa:

  • Verlust des Abfertigungsanspruchs
    Der Anspruch auf eine Abfertigung nach altem Recht geht verloren.

  • Offener Urlaub wird nicht vollständig ausbezahlt
    Es gebührt keine Urlaubsersatzleistung für die fünfte und sechste Urlaubswoche aus dem laufenden Urlaubsjahr, wenn der vorzeitige Austritt unberechtigt ist.   

  • Verlust von Sonderzahlungen
    Meist verlieren Arbeiter/-innen die Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weih­nachts­re­mu­ne­ra­ti­on). Dies ist allerdings abhängig vom Kollektivvertrag.

    Angestellte haben auch bei unberechtigtem Austritt in jedem Fall Anspruch auf die aliquoten Sonder­zahl­ungen.

  • Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers
    Weitaus schwerwiegender können Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers ausfallen. Arbeitgeber können den Ersatz aller Schäden fordern, die durch die rechts­widrige Vertragsauflösung entstehen.

    Immer häufiger finden sich in Arbeitsverträgen auch Konventionalstrafen, die pauschalierte Schaden­er­satz­an­sprüche vorsehen - unabhängig vom konkret eingetretenen Schaden. Diese sind in der Regel zulässig.

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