Anrechnung von Auslands-Arbeitszeiten
Versicherungszeiten für die Pension können auch aus dem Ausland angerechnet werden. Alles zu Anspruchsvoraussetzungen und Antragsstellung.
Seit 2020 wird in Oberösterreich die Sozialhilfe ausgezahlt.
Bevor man Sozialhilfe bekommt, müssen eigene Mittel eingesetzt, beziehungsweise etwaige Ersparnisse aufgebraucht werden bis nur noch 6.935,04 Euro (Wert für 2024) übrig sind.
Ausnahmen sind unter anderem das als Hauptwohnsitz genutzte Eigenheim und angemessener Hausrat. Wer ein Auto besitzt, muss dieses unter Umständen verkaufen - außer das Fahrzeug ist für Beruf oder wegen Behinderung notwendig.
Anspruch haben unter anderen Personen,
Die monatliche Sozialhilfe beträgt in Oberösterreich im Jahr 2024 (12 Mal pro Jahr):
Euro monatlich | |
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Alleinstehende / Alleinerziehende | 1.155,84 |
Erwachsene im gemeinsamen Haushalt | |
a) pro Person | 809,09 |
b) ab der 3. leistungsberechtigten volljährigen Person | 520,13 |
unterhaltsberechtigte minderjährige Personen (Kinder), die in Haushaltsgemeinschaft leben und für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht | |
a) für das 1. Kind | 288,96 |
b) bei 2 Kindern pro Kind | 231,17 |
c) bei 3 Kindern pro Kind | 173,38 |
d) bei 4 Kindern pro Kind | 144,48 |
e) bei 5 oder mehr Kindern pro Kind | 138,70 |
Zuschlag für Alleinerziehende | |
a) für das 1. Kind | 138,70 |
b) für das 2. Kind | 104,03 |
c) für das 3. Kind | 69,35 |
d) ab dem 4. Kind | 34,68 |
Zuschlag für Menschen mit Behinderung | 208,05 |
Subsidiär Schutzberechtigte erhalten keine Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe. Für sie sind Leistungen der Grundversorgung vorgesehen.
Die Summe der Geldleistungen aller volljährigen Personen in einer Haushaltsgemeinschaft ist mit einem Betrag von 2.022,72 Euro (Wert für 2024) begrenzt.
Besteht kein Wohnaufwand, werden die Richtsätze um ein Viertel pro Monat reduziert. Die Wohnbeihilfe reduziert die Sozialhilfeleistung.
ACHTUNG
Die konkrete Höhe der Sozialhilfe hängt von der Höhe des gesamten Haushaltseinkommens ab. Sie wird als Differenz zu den bereits vorhandenen Mitteln gewährt. Verdienen nur Sie sehr wenig, Ihr Partner, der im gemeinsamen Haushalt lebt, jedoch viel mehr und liegt ihr Familieneinkommen (ausgenommen Familienbeihilfe, Pflegegeld) über den Regelsätzen, so gebührt Ihnen keine Sozialhilfe!Nein. Wenn man den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben schafft, muss man die vorher bezogene Sozialhilfe nicht zurückzahlen.
Grundsätzlich können Arbeitslosengeld-Beziehende auch Sozialhilfe beziehen. Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe niedriger ist als die Sozialhilfe (und kein relevantes Vermögen vorhanden ist) kann eine ergänzende Sozialhilfeleistung bezogen werden.
Sozialhilfe-Bezieher:innen sind krankenversichert. Sie bekommen eine E-Card und sind rezeptgebührenbefreit.
Die Sozialhilfe kann bei Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämtern, Magistraten, Sozialberatungsstellen oder der Landesregierung beantragt werden.
Die Sozialhilfe ist in den letzten Jahren zunehmend löchrig geworden. Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher, dass die Sozialhilfe durch folgende Maßnahmen neu gestaltet und armutssicher gemacht werden soll:
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