Pensionsvorschuss
Mit dem Pensionsvorschuss sind Sie finanziell abgesichert, während Sie einen Pensionsantrag stellen. Welche Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen?
Um Arbeitslosengeld zu bekommen, müssen Sie gesund genug sein, um arbeiten zu können. Wenn das Arbeitsmarktservice (AMS) Zweifel an Ihrer Arbeitsfähigkeit hat, werden Sie zu einer ärztlichen Untersuchung geschickt. Dort wird Ihre Erwerbsfähigkeit geprüft. Das AMS muss Sie über die Zweifel an Ihrer Arbeitsfähigkeit informieren.
Wird eine (eingeschränkte) Arbeitsfähigkeit festgestellt, ist das AMS an das Gutachten über die ärztliche Untersuchung für längstens ein Jahr gebunden und muss bei der Vermittlung eines Arbeitsplatzes Ihren Gesundheitszustand berücksichtigen.
Ein Beispiel:
Herr Meier kann aufgrund von Rückenproblemen nichts Schweres heben oder tragen. Das AMS darf ihn daher nicht an Arbeitsplätze vermitteln, wo genau diese Art von Belastung an der Tagesordnung steht.
Wird durch das Gutachten das „Fehlen jeglicher Arbeitsfähigkeit“ festgestellt, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Das AMS muss Sie dann über das Ergebnis der Untersuchung und Ihre Möglichkeiten informieren.
Tipp
Sie sollten einen Antrag auf Pension stellen, denn nur dann können Sie vom AMS einen Pensionsvorschuss erhalten.
Das AMS kann auch arbeitsmedizinisch überprüfen lassen, ob Ihre gesundheitlichen Probleme so groß sind, dass manche Tätigkeiten einfach nicht zumutbar sind.
Achtung!
Wenn Sie den Untersuchungstermin grundlos verweigern, wird das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe eingestellt und erst dann wieder angewiesen, wenn Sie sich untersuchen lassen.
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