Prüfung der Arbeitsfähigkeit

Um Arbeitslosengeld zu bekommen, müssen Sie gesund genug sein, um arbeiten zu können. Wenn das Arbeitsmarktservice (AMS) Zweifel an Ihrer Arbeitsfähigkeit hat, werden Sie zu einer ärztlichen Untersuchung geschickt. Dort wird Ihre Er­werbs­fähig­keit geprüft. Das AMS muss Sie über die Zweifel an Ihrer Arbeitsfähigkeit informieren.

Gutachten

Wird eine (eingeschränkte) Arbeitsfähigkeit festgestellt, ist das AMS an das Gutachten über die ärztliche Untersuchung für längstens ein Jahr gebunden und muss bei der Ver­mitt­lung eines Arbeitsplatzes Ihren Gesundheitszustand berücksichtigen.

Ein Beispiel:

Herr Meier kann aufgrund von Rückenproblemen nichts Schweres heben oder tragen. Das AMS darf ihn daher nicht an Arbeitsplätze vermitteln, wo genau diese Art von Belastung an der Tagesordnung steht.

Arbeitsfähigkeit fehlt

Wird durch das Gutachten das „Fehlen jeglicher Arbeitsfähigkeit“ festgestellt, be­kommen Sie kein Arbeitslosengeld. Das AMS muss Sie dann über das Ergebnis der Untersuchung und Ihre Möglichkeiten informieren.

Tipp

Sie sollten einen Antrag auf Pension stellen, denn nur dann können Sie vom AMS einen Pensionsvorschuss erhalten.

Job zumutbar?

Das AMS kann auch arbeitsmedizinisch überprüfen lassen, ob Ihre gesundheitlichen Probleme so groß sind, dass manche Tätigkeiten einfach nicht zumutbar sind.

Achtung!

Wenn Sie den Untersuchungstermin grundlos verweigern, wird das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe eingestellt und erst dann wieder angewiesen, wenn Sie sich unter­such­en lassen.

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Kontakt

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Arbeiterkammer OÖ
AK Rechtsberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL: +43 50 6906 1
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Zumut­barkeits­be­stimm­ungen

Wenn Sie vom AMS eine Stelle be­kommen, müssen Sie diese nur an­nehmen, wenn sie zumut­bar ist.

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