Kranken­stand in der Arbeits­losig­keit

Sie sind arbeitslos und jetzt auch noch krank geworden? Dann geben Sie Ihren Krankenstand beim Arbeitsmarktservice (AMS) unverzüglich bekannt!

Während des Krankenstandes gibt es keine Vermittlungsaktivitäten oder Ähnliches durch das AMS. Auch die Vereinbarungen im Rahmen der Eigeninitiative müssen nicht eingehalten werden. 

Kranken­geld

Ab dem 4. Tag des Krankenstandes erhalten Sie auf Antrag grundsätzlich Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes beziehungsweise der zuvor bezogenen Notstandshilfe.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld beziehungsweise Notstandshilfe ruht während des Bezuges des Krankengeldes. Das hat jedoch keine Auswirkung auf die zuerkannte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, es kommt dadurch nur zu einer zeitlichen Verschiebung.

Ende des Kranken­standes beim AMS melden

Wenn Sie wieder gesund sind, müssen Sie das AMS rasch und unbedingt persönlich darüber informieren – auch dann, wenn die Gesundheitskasse Ihnen zusichert, Sie elektronisch wieder gesund zu melden!

Sollten Sie zugewiesene Stellenzuweisungen haben, bei denen noch keine Bewerbung erfolgt ist, müssen Sie diese unverzüglich nach Ende des Krankenstandes nachholen.

Krankenstandsdauer: weniger als 62 Tage

Wenn Ihr Krankenstand weniger als 62 Tage gedauert hat, müssen Sie sich nach Ende Ihres Krankenstandes innerhalb von einer Woche wieder beim Arbeitsmarktservice melden. 

Krankenstandsdauer: mehr als 62 Tage

Hat Ihr Krankenstand länger als 62 Tage gedauert, müssen Sie unmittelbar nach dem Ende des Krankenstandes einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld beziehungsweise Notstandshilfe stellen.

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