Lohnabzug für Minusstunden?
Es ist gerade nichts zu tun und der Chef will Sie gegen Gutstunden, Zeitausgleich oder Urlaub nachhause schicken? Sie müssen nicht zustimmen!
Bei Gleitzeit können Sie Beginn und Ende der täglichen Normalarbeitszeit innerhalb eines zeitlichen Rahmens frei gestalten.
Sie können also Ihre Normalarbeitszeit (bis zu 12 Stunden/Tag) flexibel verteilen. Dadurch können Sie ein Zeitguthaben oder auch ein Zeitminus aufbauen.
Sieht die Gleitzeitvereinbarung einen ganztägigen Verbrauch von Zeitguthaben vor und schließt den Verbrauch von Zeitguthaben in Zusammenhang mit der wöchentlichen Ruhezeit nicht aus, ist eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu 12 Stunden zulässig.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, ist nur eine Normalarbeitszeit von bis zu 10 Stunden/Tag zulässig.
ACHTUNG
Für Gleitzeitvereinbarungen, die vor dem 1. September 2018 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin eine Normalarbeitszeit von höchstens 10 Stunden/Tag. Es erfolgt keine automatische Erhöhung auf 12 Stunden/Tag.In Unternehmen mit Betriebsrat kann eine Gleitzeitvereinbarung nur durch eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. In Betrieben ohne Betriebsrat muss Gleitzeit schriftlich zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber vereinbart werden.
ACHTUNG
Wenn Sie Mehr-/Überstunden machen, müssen diese gesondert behandelt werden. Sie dürfen nicht mit dem Gleitzeitguthaben verwechselt werden.Sollte es in Ihrem Betrieb trotz Gleitzeitvereinbarung keine Stechuhr oder kein elektronisches System zur Erfassung der Arbeitszeit geben, müssen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre tatsächliche Arbeitszeit führen, damit Sie am Ende der Gleitzeitperiode den Saldo ermitteln können!
Wenn ein notwendiger Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist und in die fiktive Normalarbeitszeit fällt, ist er ein Dienstverhinderungsgrund und damit Arbeitszeit. Der Gleitzeitrahmen hat bei Dienstverhinderungen keine Bedeutung.
WICHTIG
Während einer Dienstverhinderung muss der Arbeitgeber Angestellten und Arbeiter:innen das volle Entgelt weiterzahlen.© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0