Arbeitsgesundheits-Monitor
Eine umfassende Erhebung der subjektiven gesundheitlichen Befindlichkeit von Arbeitnehmern/-innen.
Arbeitnehmer:innen haben einmal pro Monat Anspruch auf kostenfreie Übermittlung der sie betreffenden Arbeitszeit-Aufzeichnungen. Diese ist vom Arbeitgeber zu leisten.
Arbeitnehmer:innen müssen die Übermittlung
der Arbeitszeit-Aufzeichnungen nachweislich verlangen.
ACHTUNG
Solange die Übermittlung der Arbeitszeit-Aufzeichnungen verwehrt wird, sind die Verfallsfristen gehemmt. Die Ansprüche, zu deren Berechnung die Arbeitszeit-Aufzeichnungen erforderlich sind, können daher nicht verfallen, solange den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitszeit-Aufzeichnungen nicht übermittelt wurden. Diese Ansprüche können daher trotz einer im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag geregelten Verfallsbestimmung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren gerichtlich geltend gemacht werden.
Wir empfehlen daher, die monatliche Übermittlung der Arbeitszeit-Aufzeichnungen
beim Arbeitgeber schriftlich zu verlangen. Wenn die
Arbeitszeit-Aufzeichnungen übermittelt werden, kann anhand der aufgezeichneten
Arbeitsstunden und der Lohnabrechnung monatlich geprüft werden, ob die
erbrachte Arbeitsleistung korrekt entlohnt wurde.
Wenn die Arbeitszeit-Aufzeichnung nicht übermittelt wird, können Ansprüche, wie etwa Überstunden-Entgelt ohne Rücksicht auf Verfallsfristen auch noch später bis zu 3 Jahren rückwirkend gerichtlich
geltend gemacht werden.
Der Betriebsrat kann die Übermittlung der Arbeitszeit-Aufzeichnungen nicht stellvertretend für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlangen, aber beispielsweise durch eine Unterschriftenliste eine gemeinsame Geltendmachung im Betrieb organisieren.
Mustertext für ein nachweisliches Verlangen der Arbeitszeit-Aufzeichnungen:
Ich ersuche um Übermittlung der meine Arbeitsleistung betreffenden Arbeitszeit-Aufzeichnungen gemäß § 26 Abs. 8 Arbeitszeitgesetz für die Zukunft jeweils für 1 Kalendermonat spätestens am 15. des Folgemonats.
Unterschrift des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
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