Home-Office und Telearbeit: Tipps zum Arbeitnehmerschutz
Rechtlich handelt es sich bei Home-Office und Telearbeit um Arbeit in einer auswärtigen Arbeitsstelle, wobei die Arbeitnehmer:innen jedoch stets einer bestimmten Arbeitsstätte beziehungsweise einem bestimmten Arbeitgeber zuzuordnen sind.
Pflichten des Arbeitgebers
Neben der allgemeinen Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber zahlreiche Pflichten im Arbeitnehmerschutz. Diese gelten grundsätzlich auch für das Home-Office:
- Der Arbeitgeber muss für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen sorgen.
- Er muss dabei alle Aspekte, welche die Arbeit betreffen, beachten (körperliche und psychische Belastungen).
- Der Arbeitgeber muss Informationen und Unterweisungen in geeigneter Form organisieren.
- Bei der ergonomischen Gestaltung des Home-Office-Arbeitsplatzes ist der Stand der Technik zu berücksichtigen.
Arbeitsplatzevaluierung im Home-Office
Auch Arbeitsplätze im Home-Office bzw. bei Telearbeit sind von der Evaluierungspflicht erfasst. Der Arbeitgeber muss daher sämtliche Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit ermitteln und beurteilen. In weiterer Folge müssen dann Maßnahmen gegen die Gefährdungen gesetzt werden. Der gesamte Prozess ist zu dokumentieren.
Bei der Evaluierung von Tele- oder Home-Office-Arbeitsplätzen ist besonders zu berücksichtigen:
Die Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmitteln, die Gestaltung der Arbeitsplätze, sowie der Arbeitsaufgaben sowie die Art der Tätigkeit, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation.
Trotz der Evaluierungspflicht haben Arbeitgeber oder von ihm beauftragte Personen kein Recht Privaträumlichkeiten, wo Arbeitnehmer:innen tätig sind, zu betreten. Die Evaluierung von derartigen Arbeitsplätzen muss daher allgemein und theoretisch erfolgen
Sicherheitsvertrauensperson und Betriebsrat einbinden
Auch Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsrät:innen müssen jedenfalls in den Evaluierungsprozess miteinbezogen werden. Durch sie können am besten die Sichtweisen und die Bedürfnisse der Arbeitnehmer:innen einfließen.
Arbeitsinspektion muss kontrollieren
Eine Kontrolle von Home-Office- oder Tele-Arbeitsplätzen in Privaträumlichekeiten durch die Arbeitsinspektion ist nicht möglich. Die Behörde kann jedoch die Evaluierungsunterlagen kontrollieren.
Pausen auch im Home-Office
Bildschirmpausen, wie sie von der Bildschirmarbeitsverordnung am Arbeitsplatz vorzusehen sind, sollten auch bei Home-Office und Telearbeit eingeplant werden. Sie dienen der Augengesundheit und sollten im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung berücksichtigt werden.
Ergonomie bei Telearbeit und Home-Office
Arbeitgeber sind verpflichtet, Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch zu gestalten. Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz „dürfen nur Bildschirmgeräte, Eingabe- oder Datenerfassungsvorrichtungen sowie Zusatzgeräte verwendet werden, die dem Stand der Technik und den ergonomischen Anforderungen entsprechen.“ Das gilt auch für Geräte, die für Arbeiten außerhalb der Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt werden.
Tragbare Geräte wie Notebooks oder Tablets erfüllen die ergonomischen Anforderungen für eine dauerhafte Anwendung nicht. Durch den Anschluss externer Tastaturen und korrektes Aufstellen des Bildschirms kann jedoch die ergonomische Nutzung solcher Geräte gewährleistet werden. Die Arbeitnehmer:innen sind diesbezüglich durch den Arbeitgeber zu unterweisen.
Werden private Arbeitsmittel für die Tätigkeit herangezogen, kann deren ergonomische Ausgestaltung vom Arbeitgeber nicht geprüft werden. Umso wichtiger ist jedoch auch hier die Unterweisung, um die Arbeitnehmer:innen bezüglich einer gesunden Arbeitsweise zu informieren.
Ein ergonomisches Arbeitsumfeld kann tendenziell eher in privaten Räumlichkeiten oder Co-Working Spaces gewährleistet werden. Bei sonstiger Telearbeit (zB. im Kaffeehaus oder im Park) ist dies kaum möglich. Aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes sollten unergonomische Arbeitsweisen im Zuge der Evaluierung zeitlich eingeschränkt werden.
Empfehlungen für den Arbeitsplatz zuhause
- Richten Sie einen fixen Arbeitsplatz ein
Versuchen Sie, einen fixen Arbeitsplatz einzurichten (ideal wäre ein eigener Raum). Wenn das nicht möglich ist, richten Sie sich eine eigene Büroecke ein. - Verwenden Sie geeignete Arbeitsmittel
Ein Laptop ist kein geeignetes Arbeitsmittel für ständige Bildschirmarbeit, da ergonomisches Arbeiten nicht möglich ist.
Sinnvoll wäre beispielsweise eine externe Tastatur mit Maus. Optimal wäre – insbesondere für die Arbeit mit Bild- oder Zeichenbearbeitungs-Programmen – auch ein externer Bildschirm in entsprechender Größe. - Richten Sie Bildschirm(e) optimal ein
Die Blickrichtung auf den Bildschirm soll, wenn möglich, parallel zur Fensterfläche verlaufen. Blendeffekte werden so minimiert.
Der Abstand zum Bildschirm ist dann ideal, wenn aus der aufrechten Sitzposition der Bildschirm mit ausgestrecktem Arm und der flachen Hand berührt werden kann. Die oberste Informationszeile auf dem Bildschirm darf in aufrechter Sitzposition und gerader Kopfhaltung nicht über der Augenhöhe liegen.
Bei Verwendung von 2 Bildschirmen sind diese – bei gleich häufiger Verwendung – möglichst nahe aneinander und leicht schräg anzuordnen, so dass die Bildschirme bei einer leichten Kopfdrehung gleich weit entfernt sind. Sollte ein Monitor der Hauptmonitor sein, dann sollte dieser direkt vor Ihnen stehen. - Tastatur und Maus
Eine neigbare Tastatur und/oder eine Handballenauflage sind zu empfehlen. Natürlich wird es im Home-Office immer wieder Kompromisse geben müssen, aber eine Annäherung an ergonomische Bildschirmarbeit zahlt sich aus! - Schreibtisch und Schreibtischsessel
Schreibtisch und Schreibtischsessel für das Home-Office müssen vom Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt werden. Im Falle einer Zurverfügungstellung müssen diese jedoch den ergonomischen Anforderungen entsprechen.
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