Arbeitnehmer-Kündigung
Gültigkeit, Kündigungsfristen und Anspruch auf Arbeitslosengeld: Worüber Sie Bescheid wissen sollten, wenn Sie selbst Ihre Stelle aufgeben wollen.
Können Sie sich vorstellen, dass es verboten ist, einen Job anzunehmen oder sich selbständig zu machen? Nein? Doch, das gibt es.
ACHTUNG
Mit einer Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag können Sie für den nächsten Arbeitgeber oder für den Weg in die Selbständigkeit "gesperrt" werden.
ACHTUNG
Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist sehr wohl an die Konkurrenzklausel gebunden, wenn bei einer arbeitgeberseitigen Auflösung der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt, dass er ihm/ihr für die Dauer der Sperre das zuletzt zukommende Entgelt bezahlt.Für vor dem 17. März 2006 (Angestellte) beziehungsweise 18. März 2006 (Arbeiter/-innen) geschlossene Vereinbarungen gilt:
Hier gelten teilweise andere Regelungen. Insbesondere gibt es keine Entgeltgrenze als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Konkurrenzklausel.
Bei Verletzung der Konkurrenzklausel kann der ehemalige Arbeitgeber Schadenersatz beziehungsweise eine allenfalls vereinbarte Konventionalstrafe verlangen! Konventionalstrafen unterliegen jedoch dem richterlichen Mäßigungsrecht.
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