Kündigungsschutz
Behinderte Arbeitnehmer:innen sind durch einen strengen Kündigungsschutz abgesichert. Alle Infos, Fristen und Ausnahmeregeln finden Sie hier.
Integrative Betriebe bieten Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze und Qualifizierung, wenn sie aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Voraussetzung ist eine wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit. Das bedeutet: Die Person muss eine bestimmte Arbeitsleistung erbringen können.
Das Service-Center ÖGS.barrierefrei informiert gehörlose und hörbeeinträchtigte Arbeitnehmer:innen in Gebärdensprache über ihre Rechte in der Arbeitswelt.
Ein Integrativer Betrieb kommt für Menschen mit Behinderungen infrage, die
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird vor der Aufnahme geprüft.
Integrative Betriebe haben drei Aufgabenbereiche:
Ein Ziel Integrativer Betriebe ist es, die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Wenn eine solche Vermittlung nicht möglich ist, kann der Arbeitsplatz im Integrativen Betrieb erhalten bleiben.
Vor einer Aufnahme berät ein Team über die Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Vertreten sind dabei insbesondere
Bei Bedarf können weitere Fachleute und Vertreter von Sozialversicherungsträgern sowie Interessenvertretungen beigezogen werden.
Auf die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb besteht kein Rechtsanspruch.
Im Integrativen Betrieb besteht ein reguläres Arbeitsverhältnis.
Beschäftigte werden nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag bezahlt und sind voll sozialversichert.
Einen Antrag auf Aufnahme können Sie beim Sozialministeriumservice oder bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde stellen.
Informationen zu den Integrativen Betrieben, ihren Standorten sowie aktuellen Jobs und Lehrstellen finden Sie auch auf der Website der Integrativen Betriebe Österreichs.
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