Krank im Urlaub

Im Urlaub krank zu werden ist unangenehm. Allerdings bleiben Ihnen die Urlaubstage, an denen Sie krank sind, unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.

Ihr Urlaub wird bei Krank­heit unter­brochen, wenn: 

  • die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
  • die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde,
  • Sie als Arbeitnehmer/-in spätestens nach 3-tägiger Krankheitsdauer dem Arbeitgeber die Erkrankung melden und eine Krankenstandsbestätigung vorlegen.

Krank­heit ver­längert Urlaub nicht

Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Ihren Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder Sie wieder gesund sind, müssen Sie sofort wieder arbeiten gehen.

WICHTIG

Die Tage, die Sie krank waren, werden zu Ihrem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.

Er­krankung im Ausland

Wenn Sie im Ausland erkranken, müssen Sie neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem praktizierenden Arzt / einer praktizierenden Ärztin ausgestellt wurde. Diese Bestätigung ist hinfällig, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurden.

E-Card und Urlaubs­kranken­schein

Sie sind kurz davor, in den Urlaub aufzubrechen? Dann sollten Sie vorsorgen, dass Sie im Fall der Fälle ohne lästige Formalitäten zum Arzt / zur Ärztin gehen können. Je nach Reiseland gelten dafür unterschiedliche Regeln. Mehr Infos ...

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