Notstandshilfe: Haben Sie Anspruch?
Arbeitslose, die sich in einer sozialen Notlage befinden, können unter bestimmten Voraussetzungen Notstandshilfe beantragen.
Sie haben ein geringes Einkommen und müssen jeden Euro dreimal umdrehen? Dann prüfen Sie bitte, ob Sie sich von einigen Gebühren befreien lassen können oder Anspruch auf einen Sozialtarif haben. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt.
Um einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr bei der GIS zu stellen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Haushaltsgröße | maximales Haushalts-Nettoeinkommen (Richtsätze für 2023) |
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1 Person | 1.243,49 Euro |
2 Personen | 1.961,75 Euro |
für jede weitere Person | + 191,87 Euro |
Haushaltsgröße | maximales Haushalts-Nettoeinkommen (Richtsätze für 2023) |
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1 Person | 1.243,49 Euro |
2 Personen | 1.961,75 Euro |
für jede weitere Person | + 191,87 Euro |
Festnetz | Mobil |
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Sie können bei der GIS eine Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten (ehemals Ökostromförderkosten) und dem Grüngas-Förderbeitrag beantragen. Es gelten die gleichen allgemeinen Anforderungen wie für andere Befreiungen der GIS (unabhängig davon ob Sie über einen Fernseh- beziehungsweise Telefonanschluss verfügen).
Seit 2022 können Sie bei der GIS auch eine Deckelung des Erneuerbaren-Förderbeitrags und der Pauschale beantragen, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, unabhängig davon, ob sie arbeitslos sind. Die Deckelung beträgt 75 Euro pro Jahr, das bedeutet, Sie müssen nicht mehr als diese 75 Euro bezahlen, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen.
Genauere Informationen finden Sie dazu auf der Homepage der GIS.
Sie können von Rezeptgebühr, Service-Entgelt für die e-card, Spitalskostenbeitrag und Selbstbehalt bei Heilbehelfen befreit werden.
In manchen Fällen erhalten Sie die Gebührenbefreiung ohne Antragstellung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten haben, Zivildiener oder Asylwerbende in Bundesbetreuung sind, wenn Sie die Ausgleichszulage zu einer Pension, eine Waisenrente oder Mindestsicherung beziehen.
Sind Sie sozial schutzbedürftig, erhalten Sie die Gebührenbefreiung auf Antrag. Den Antrag können Sie stellen, wenn Ihre monatlichen Nettoeinkünfte einen bestimmten Betrag – meist in der Höhe der Ausgleichszulage – nicht übersteigen. Wenn Ihnen in Folge von Krankheit oder Gebrechen überdurchschnittliche Aufwendungen entstehen, werden Sie von den Rezeptgebühren befreit, wenn Ihr Einkommen 115 Prozent der Ausgleichszulage nicht übersteigt.
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