Notstandshilfe: Haben Sie Anspruch?
Arbeitslose, die sich in einer sozialen Notlage befinden, können unter bestimmten Voraussetzungen Notstandshilfe beantragen.
Sie haben ein geringes Einkommen und müssen jeden Euro dreimal umdrehen? Dann zahlt es sich aus zu prüfen, ob Sie sich von einigen Beiträgen beziehungsweise Gebühren befreien lassen können. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt.
Wenn Sie eine der folgenden aufgelisteten Leistungen beziehen, können Sie sich von der Zahlung des ORF-Beitrages befreien lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen:
Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein:
Haushaltsgröße | maximales Haushalts-Nettoeinkommen (Richtsätze für 2025) |
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1 Person | 1.426,87 Euro |
2 Personen | 2.251,03 Euro |
für jede weitere Person | + 220,16 Euro |
TIPP
Übersteigt das Haushalts-Nettoeinkommen die angegebenen Beitragsgrenzen, können bestimmte abzugsfähige Ausgaben geltend gemacht werden. Das sind zum Beispiel der Hauptmietzins oder auch außergewöhnliche Belastungen und monatliche Kosten für die 24-Stunden-BetreuungHaushaltsgröße | maximales Haushalts-Nettoeinkommen (Richtsätze für 2025) |
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1 Person | 1.426,87 Euro |
2 Personen | 2.251,03 Euro |
für jede weitere Person | + 220,16 Euro |
Festnetz | Handy |
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Sie können beim ORF Beitrags Service eine Befreiung vom Erneuerbaren-Förderbeitrag, vom Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Grüngas-Förderbeitrag beantragen. Es gelten die gleichen allgemeinen Anforderungen wie für andere Befreiungen des ORF-Beitrags.
TIPP
Testen Sie einfach und unverbindlich, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine Befreiung erfüllen:
=> Zum Befreiungsrechner des ORF
Die Rezeptgebühr beträgt 2025 7,55 Euro pro Packung. Diese müssen Sie bei Erhalt der Medikamente grundsätzlich bezahlen. Ist das Medikament günstiger als die Rezeptgebühr, dann zahlen Sie nur den günstigeren Preis.
Gebührenbefreiung auf Antrag
Sind Sie sozial schutzbedürftig, erhalten Sie die Gebührenbefreiung auf Antrag.
Es gelten folgende Richtsätze:
Alleinstehende | 1.273,99 Euro |
Ehepaare | 2.009,85 Euro |
Wenn Ihnen in Folge von Krankheit oder Gebrechen überdurchschnittliche Aufwendungen entstehen, werden Sie von den Rezeptgebühren unter bestimmten Voraussetzungen befreit.
Hier gelten folgende Richtsätze:
Alleinstehende | 1.465,09 Euro |
Ehepaare | 2.311,33 Euro |
Den Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr stellen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger, bei unselbständig oder nicht Erwerbstätigen ist das meist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).
Tipp
Die Rezeptgebührenbefreiung gilt gleichzeitig als Befreiung vom Service-Entgelt für die E-Card.
Personen mit Rezeptgebührenbefreiung zahlen u.a. auch keinen Kostenbeitrag bei stationärer Aufnahme, keinen Selbstbehalt für Heilbehelfe und sind von der Zuzahlung zu einer Kur befreit.
Gebührenbefreiung ohne Antragstellung
Manche Personengruppen sind automatisch per Gesetz befreit. Dazu zählen u.a.:
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