Notstandshilfe: Haben Sie Anspruch?
Arbeitslose, die sich in einer sozialen Notlage befinden, können unter bestimmten Voraussetzungen Notstandshilfe beantragen.
Sie haben ein geringes Einkommen und müssen jeden Euro dreimal umdrehen? Dann prüfen Sie bitte, ob Sie sich von einigen Beiträgen beziehungsweise Gebühren befreien lassen können. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt.
Personen, welche eine der unten aufgelisteten Leistungen beziehen, können sich über Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrages befreien lassen:
Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein:
Haushaltsgröße | maximales Haushalts-Nettoeinkommen (Richtsätze für 2024) |
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1 Person | 1.346,12 Euro |
2 Personen | 2.152,03 Euro |
für jede weitere Person | + 210,48 Euro |
TIPP
Übersteigt das Haushalts-Nettoeinkommen die angegebenen Beitragsgrenzen, können bestimmte abzugsfähige Ausgaben geltend gemacht werden - zum Beispiel der Hauptmietzins.Haushaltsgröße | maximales Haushalts-Nettoeinkommen (Richtsätze für 2024) |
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1 Person | 1.346,12 Euro |
2 Personen | 2.152,03 Euro |
für jede weitere Person | + 210,48 Euro |
Festnetz | Handy |
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Sie können bei dem ORF Beitrags Service eine Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten sowie Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Grüngas-Förderbeitrag beantragen. Es gelten die gleichen allgemeinen Anforderungen wie für andere Befreiungen des ORF-Beitrags.
TIPP
Testen Sie einfach und unverbindlich, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine Befreiung erfüllen:
=> Zum Befreiungsrechner des ORF
Sie können von Rezeptgebühr, Service-Entgelt für die e-card, Spitalskostenbeitrag und Selbstbehalt bei Heilbehelfen befreit werden.
In manchen Fällen erhalten Sie die Gebührenbefreiung ohne Antragstellung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten haben, Zivildiener oder Asylwerbende in Bundesbetreuung sind, wenn Sie die Ausgleichszulage zu einer Pension, eine Waisenrente oder Mindestsicherung beziehen.
Sind Sie sozial schutzbedürftig, erhalten Sie die Gebührenbefreiung auf Antrag. Den Antrag können Sie stellen, wenn Ihre monatlichen Nettoeinkünfte einen bestimmten Betrag – meist in der Höhe der Ausgleichszulage – nicht übersteigen.
Wenn Ihnen in Folge von Krankheit oder Gebrechen überdurchschnittliche Aufwendungen entstehen, werden Sie von den Rezeptgebühren unter bestimmten Voraussetzungen befreit.
Den Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr stellen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger, bei unselbständig oder nicht Erwerbstätigen ist das meist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).
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