Gebühren­be­freiungen bei geringem Ein­kommen

Sie haben ein geringes Einkommen und müssen jeden Euro dreimal umdrehen? Dann prüfen Sie bitte, ob Sie sich von einigen Gebühren befreien lassen können oder Anspruch auf einen Sozialtarif haben. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt. 

Be­freiung von der Rund­funk­gebühr

Um einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr bei der GIS zu stellen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen volljährig (18 Jahre) sein.

  • Sie müssen an dem Standort, für den die Befreiung beantragt wird, Ihren Hauptwohnsitz haben.

  • Die Nutzung darf nur privat erfolgen. Das heißt, die Rundfunkempfangseinrichtung muss sich in Ihren Wohnräumen befinden.

  • Ihr Haushalts-Nettoeinkommen darf maximal betragen:

    Haushaltsgrößemaximales Haushalts-Nettoeinkommen
    (Richtsätze für 2023)
    1 Person1.243,49 Euro
    2 Personen1.961,75 Euro
    für jede weitere Person + 191,87 Euro

TIPP

Übersteigt das Haushalts-Nettoeinkommen die angegebenen Beitragsgrenzen, können bestimmte abzugsfähige Ausgaben geltend gemacht werden - zum Beispiel der Hauptmietzins. Weitere Details finden Sie auf der GIS-Homepage.

Zu­schuss zum Fern­sprech­ent­gelt (früher Telefon­grund­gebühr)

  • Für den Zuschuss zum Fernsprechentgelt dürfen Sie das Telefon nicht für geschäftliche Zwecke nützen.

  • Pro Haushalt darf der Zuschuss nur einmal bezogen werden.

  • Sie dürfen das vorgegebene Haushalts-Nettoeinkommen nicht überschreiten:

    Haushaltsgrößemaximales Haushalts-Nettoeinkommen
    (Richtsätze für 2023)
    1 Person1.243,49 Euro
    2 Personen1.961,75 Euro
    für jede weitere Person + 191,87 Euro
  • Der Zuschuss kann nur bei folgenden Telefonanbietern eingelöst werden: 
FestnetzMobil
  • A1 Telekom

  • AICALL

  • COSYS DATA

  • fonira Telekom

  • Kabel TV-Amstetten
  • A1 Telekom: 
    für A1 Handytarife, Bfree Social, bob Sozialzuschuss

  • Drei: 
    für den Tarif Sozial

  • HELP mobile: 
    für HELP GIS befreit

  • T-Mobile (Magenta):
    für den Tarif Klax sozial

  • Spusu, Mass Response: 
    für spusu GIS befreit

ACHTUNG

Die Antragstellung ist nur im eigenen Namen möglich, nicht für Dritte!

Be­freiung von Er­neuer­baren-Förder­beitrag und -pauschale sowie vom Grün­gas-Förder­beitrag 

Sie können bei der GIS eine Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten (ehemals Ökostromförderkosten) und dem Grüngas-Förderbeitrag beantragen. Es gelten die gleichen allgemeinen Anforderungen wie für andere Befreiungen der GIS (unabhängig davon ob Sie über einen Fernseh- beziehungsweise Telefonanschluss verfügen).

TIPP

Weitere Infos und das entsprechende Formular finden Sie hier. Zum einfachen und unverbindlichen Rechner der GIS kommen Sie unter www.gis.at/befreiungsrechner.

Kosten­deckelung Er­neuer­baren-Förder­beitrag und -pauschale für einkommens­schwache Haus­halte

Seit 2022 können Sie bei der GIS auch eine Deckelung des Erneuerbaren-Förderbeitrags und der Pauschale beantragen, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, unabhängig davon, ob sie arbeitslos sind. Die Deckelung beträgt 75 Euro pro Jahr, das bedeutet, Sie müssen nicht mehr als diese 75 Euro bezahlen, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen.

Genauere Informationen finden Sie dazu auf der Homepage der GIS.

Be­freiung von Rezept­gebühr und Spitals­kosten.

Sie können von Rezeptgebühr, Service-Entgelt für die e-card, Spitalskostenbeitrag und Selbstbehalt bei Heilbehelfen befreit werden.

In manchen Fällen erhalten Sie die Gebührenbefreiung ohne Antragstellung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten haben, Zivildiener oder Asylwerbende in Bundesbetreuung sind, wenn Sie die Ausgleichszulage zu einer Pension, eine Waisenrente oder Mindestsicherung beziehen.

Sind Sie sozial schutzbedürftig, erhalten Sie die Gebührenbefreiung auf Antrag. Den Antrag können Sie stellen, wenn Ihre monatlichen Nettoeinkünfte einen bestimmten Betrag – meist in der Höhe der Ausgleichszulage – nicht übersteigen. Wenn Ihnen in Folge von Krankheit oder Gebrechen überdurchschnittliche Aufwendungen entstehen, werden Sie von den Rezeptgebühren befreit, wenn Ihr Einkommen 115 Prozent der Ausgleichszulage nicht übersteigt.

TIPP

Den Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr stellen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger, bei unselbständig oder nicht Erwerbstätigen ist das meist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). 

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