Normal­arbeits­zeit

Unter Arbeitszeit versteht man die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Ar­beit mit Ausnahme der Ruhepausen. Tagesarbeitszeit/Wochenarbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden beziehungsweise einer Kalenderwoche.

Das Gesetz geht von einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag beziehungsweise 40 Stunden pro Woche aus. Viele Kollektivverträge sehen jedoch bereits eine verkürzte Norm­al­ar­beits­zeit (etwa 38,5 Wochenstunden) vor.

Aus­nahmen

Bezüglich der Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage gibt es viele Ausnahmen. Zum Beispiel ist eine tägliche Normalarbeitszeit von 9 Stunden erlaubt, wenn dadurch eine verlängerte Wochen(end)ruhe er­reicht wird ("kurzer Freitag").

Weiters darf beispielsweise in Zusammenhang mit der Einarbeitung von "Fenster­tagen" die tägliche Normalarbeitszeit während eines Zeitraums von 13 Wochen 10 Stunden pro Tag betragen.

Bei zulässiger Vereinbarung etwa eines Durchrechnungszeitraumes, bei Vorliegen von Arbeitsbereitschaft oder Vereinbarung von Gleitzeit, etc. kann die wöchentliche Nor­mal­ar­beits­zeit auch mehr als 40 Stunden betragen.

Ein­teilung der Normal­arbeits­zeit

Die Verteilung der Arbeitszeit ist zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber zu vereinbaren.

Eine 40-Stunden-Woche kann zum Beispiel folgendermaßen eingeteilt werden:

 TageArbeitszeit
 Mo - Frvon 8:00 bis 16:30 Uhr
 ODER:Mo - Do
Fr
von 8:00 bis 17:30 Uhr
von 8:00 bis 12:00 Uhr


TIPP

Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich die konkrete Ver­teil­ung der Arbeitszeit!

Ruhe­pausen

Arbeiten Sie mehr als 6 Stunden pro Tag, steht Ihnen eine halbstündige Pause zu. Ist es im Interesse der Arbeitnehmer:innen oder aus betrieblichen Gründen notwendig, kann diese Pause in 2 Pausen zu je 15 Minuten oder 3 Pausen zu je 10 Minuten geteilt werden.

ACHTUNG

Von Ausnahmen abgesehen sind Pausen keine Arbeitszeit und werden daher in der Regel nicht bezahlt!

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