Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder
Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.
Sie haben Fragen zum Pensionskonto oder zur Kontoerstgutschrift? Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengetragen:
Woher kriege ich
Infos zu meinem Pensionskonto?
Bei allgemeinen Fragen können Sie sich an die Pensionskonto-Hotline der PVA
wenden unter 050303-87000. Auskunftszeiten sind Mo-Do von 7.00 bis 15.30 Uhr
und Fr 7.00 bis 15 Uhr.
Sie können dort auch anrufen, um bestimmte
Unterlagen von der PVA anzufordern, zum Beispiel Ihren
Versicherungsdatenauszug.
Über meinesv.at können Sie online Einsicht in Ihr Pensionskonto nehmen. Hierzu benötigen Sie die ID Austria.
Melden Sie jedoch unbedingt schriftlich, falls
bei Ihnen Beitragszeiten fehlen, die Beitragsgrundlagen unrichtig sind oder Sie
einen Bescheid wünschen! Hier
finden Sie die Kontaktübersicht…
Wann und wo kann ich mich persönlich
beraten lassen?
Sie können sich in den verschiedenen PVA-Landesstellen
beraten lassen. Bitte machen Sie sich vorab telefonisch einen Termin aus. Hier finden Sie Informationen zu den Regionalsprechtagender PVA.
Achtung!
Bitte vergessen Sie nicht, einen amtlichen Lichtbildausweis zur Beratung mitzubringen.
Die PVA-Mitarbeiter:innen dürfen nur Auskunft über persönliche Daten geben, wenn
Sie sich ausweisen können.
Wie lange kann ich Versicherungszeiten
nachmelden?
Versicherungszeiten können jederzeit nachgemeldet werden. Die Auswirkungen einer Nachmeldung auf die Höhe der Kontoerstgutschrift sollten im Vorhinein von der PVA geprüft werden.
Wann muss ich
Kindererziehungszeiten melden?
Ihre Kindererziehungszeiten scheinen nicht im Versicherungsdatenauszug auf?
Dann sollten Sie das so rasch wie möglich bei der PVA melden! Fehlende Zeiten bedeuten
nämlich: Ihre Pension fällt geringer aus.
TIPP
Stellen Sie einen „Antrag
auf Datenergänzung“!
Muss ich Schul- und
Studienzeiten nachkaufen?
Schul- und Studienzeiten können
Sie jederzeit bis zum Pensionsstichtag (Entrichtung der Beiträge) nachkaufen. Interessant ist ein Nachkauf dann, wenn Ihnen wenige Versicherungsmonate
bis zum Pensionsantritt fehlen oder Sie Ihre Pension erhöhen möchten. Abhängig von Ihrem Jahreseinkommen können Sie sich eventuell einen Teil davon mit der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Steuergutschrift vom Finanzamt zurückholen.
TIPP
Ob sich ein Nachkauf finanziell wirklich
auszahlt, sollten Sie vorab bei der PVA erfragen – die kann Ihnen eine Vergleichsberechnung
machen.
Wie kann ich meine Beitragsgrundlagen
überprüfen?
Sie müssen Ihre Beitragsgrundlagen zunächst bei der PVA anfordern. Das geht ganz formlos, auch per Telefon oder Mail. Über meinesv.at können Sie Ihre Beitragsgrundlagen auch im elektronischen Pensionskonto einsehen und überprüfen. Dazu brauchen Sie eine ID-Austria.
Achtung
Seit Mitte des Jahres 2023 hat die ID-Austria als elektronischer Identitätsnachweis die Handy-Signatur ersetzt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Beitragsgrundlagen müssen mit
Ihrem jeweiligen Bruttoentgelt übereinstimmen. Sollte das nicht der Fall sein,
hat Sie der:die Arbeitgeber:in möglicherweise nicht oder falsch angemeldet.
Wo kann ich die ID Austria beantragen?
Die ID-Austria kann in Wien bei den Magistratischen Bezirksämtern, sowie den Finanzämtern und Polizeikommissariaten registriert werden. Genauere Infos dazu finden Sie hier.
TIPP
Bringen Sie zur Registrierung
unbedingt einen Ausweis mit.
Wie kann ich meine
Beitragszeiten überprüfen?
Um Ihre Beitragszeiten zu
überprüfen, brauchen Sie eine detaillierte Aufstellung der Versicherungszeiten
(= Versicherungsdatenauszug). Einen Versicherungsdatenauszug können Sie beim
zuständigen Pensionsversicherungsträger schriftlich (= auch per E-Mail),
telefonisch oder persönlich anfordern.
Wo kann ich einen Versicherungsdatenauszug anfordern?
Wo und wie kann ich unrichtige Beitragsgrundlagen melden?
Für unrichtige Beitragsgrundlagen ist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zuständig. Bitte
geben Sie den Sachverhalt schriftlich (Mail, Brief) oder persönlich zu
Protokoll. Ideal wäre, wenn Sie entsprechende Nachweise liefern können (Lohnzettel,
Kontoauszüge etc.).
Meine
Versicherungszeiten stimmen nicht, was tun?
Sollten bei Ihnen Zeiten fehlen oder falsch gemeldet sein, wenden Sie sich bitte an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Bitte geben Sie den Sachverhalt schriftlich (Mail, Brief) oder persönlich zu Protokoll. Ideal wäre, wenn Sie entsprechende Nachweise liefern können (Lohnzettel, Kontoauszüge, Dienstverträge etc.).
Wie kann ich meine
Kontoerstgutschrift überprüfen?
Wenn Sie Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen
überprüft haben und diese in Ordnung sind, können Sie davon ausgehen, dass
die Kontoerstgutschrift auch richtig berechnet ist. Die
Pensionsversicherungsträger setzen für die Berechnung ein geprüftes Programm
ein.
Wo und wie kann ich einen Bescheid verlangen?
Bitte wenden Sie sich schriftlich oder persönlich an
die PVA.
Wie kann ich ein Widerspruchsverfahren einleiten?
Bitte
wenden Sie sich schriftlich oder persönlich an
die PVA.
Funktioniert das Pensionskonto wie
ein Girokonto?
Nein, auf das Pensionskonto werden keine realen Geldbeträge eingezahlt
und es zeigt keinen Saldo an. Es weist aus, welchen Pensionswert die bereits
geleisteten Pensionsbeiträge nach aktuellem Stand haben.
Wann kann ich auf mein Geld am
Pensionskonto zugreifen?
Auf dem Pensionskonto liegt kein angespartes Guthaben. Es
zeigt nur die Leistung aus der Pensionsversicherung, die Sie bekommen würden, wenn
Sie bereits eine reguläre Alterspension beantragen könnten. Eine Pension bekommen Sie erst, wenn Sie
folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie haben ausreichend Versicherungszeiten.
Sie haben das gesetzliche Pensionsalter
erreicht.
Falls Sie zu krank zum Arbeiten sind, gelten andere
Regelungen.
Wie ist das Geld am Pensionskonto veranlagt?
Die Beiträge, die Sie in die Pensionsversicherung einzahlen,
werden im Umlageverfahren für die Finanzierung von laufenden Pensionsleistungen
verwendet. Derzeit Aktive zahlen also für Menschen, die derzeit im Ruhestand sind. Da kein Kapitalstock aufgebaut wird, wird auch kein Geld auf den
Kapitalmärkten veranlagt. Das Umlagesystem der gesetzlichen Sozialversicherung
hat sich als wesentlich robuster und krisensicherer erwiesen als
kapitalmarktgedeckte Versicherungssysteme, die seit der Finanzkrise 2008 nur
geringe Erträge und damit niedrige Leistungen erwirtschaftet haben.
Die Gutschriften am Pensionskonto werden dagegen jährlich auf Basis der Beitragsgrundlagenentwicklung der letzten Jahre aufgewertet!
Gibt es eine Kapitalgarantie für die eingebuchten Beträge?
Das Pensionskonto enthält kein Sparguthaben. Es gibt
lediglich Auskunft über die garantierte Pensionsleistung. Da Sie Beiträge
einzahlen, haben Sie Anspruch auf eine Pension in gesetzlichem Ausmaß –
vorausgesetzt Sie haben die nötigen Versicherungszeiten und sind bereits im
Pensionsalter.
Was ist der Unterschied zwischen
Pensionskonto, Abfertigung neu (Mitarbeitervorsorgekassen) und Betriebspension?
Pensionskonto
Mitarbeitervorsorge „Abfertigung Neu“
Betriebspension
Beiträge – wer zahlt wie viel ein?
Gesetzliche %-Sätze von Arbeitgeber (12,55%) & Arbeitnehmer (10,25%)
nur Arbeitgeber, 1,53 % des Bruttogehalts
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auf Grundlage einer Vereinbarung
Zweck
soziale Absicherung im Alter
ergänzendes Guthaben
Ergänzung der gesetzlichen Pension
Veranlagung
keine (dafür jährliche Aufwertung)
Kapitalmarkt
Kapitalmarkt
Leistungen
gesetzlich fixiert
abhängig von Veranlagungsergebnissen
abhängig von Veranlagungsergebnissen
Was bedeutet
Mindestversicherungszeit?
Das ist die Anzahl an Versicherungsmonaten, die Sie
brauchen, um in Pension gehen zu können. Wenn Sie ab 1955
geborenen sind, können Sie in Alterspension gehen, wenn Sie am Stichtag
mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) erworben haben. Davon müssen Sie
mindestens 84 Versicherungsmonate (7 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit
erworben haben.
Bitte beachten Sie: Selbst- und Weiterversicherungszeiten für die Pflege eines nahen Angehörigen ab der Pflegegeldstufe 3 und für die Pflege eines behinderten Kindes und Zeiten der Familienhospizkarenz gelten als Zeiten der Erwerbstätigkeit.
Wie hoch ist das Regelpensionsalter?
Das Regelpensionsalter ist für Männer 65 Jahre. Für Frauen wird das Antrittsalter seit 1. Jänner 2024 stufenweise angehoben. Alle Frauen, die ab 1. Juli 1968 auf die Welt gekommen sind, müssen bereits bis 65 arbeiten. Informationen zum jeweiligen Antrittsalter der Frauen, finden Sie hier.
Ich habe zwei Jobs – zahle ich doppelt ins Pensionskonto ein?
Ja, wenn beide Dienstverhältnisse (einzeln oder gemeinsam) die
monatliche Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, werden
von beiden Einkommen 1,78 % Ihrem Pensionskonto gutgeschrieben.
Sind auch geringfügig Beschäftigte
pensionsversichert?
Nein. Wenn Sie geringfügig verdienen, erwerben Sie keine Zeiten in der Pensionsversicherung und auch
keine Gutschriften für das Pensionskonto. Sie können sich jedoch freiwillig selbstversichern. Erkundigen Sie sich dazu bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), die
auch die Beiträge zur Pensionsversicherung einhebt.
Ich bin angestellt und selbstständig - wie wirkt sich
das aus?
Wenn bei der Anstellung die Geringfügigkeitsgrenze monatlich überschritten wird, werden Gutschriften für das Pensionskonto
gutgeschrieben.
Wenn das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die Versicherungsgrenze übersteigt, zahlen Sie Pensionsversicherungsbeiträge bei der SVA und bekommen dadurch ebenfalls Gutschriften für das Pensionskonto. Die Versicherungsgrenze liegt 2026 bei € 6.613,20 jährlich (Gewinn nach Abzug von Ausgaben, aber vor Steuer).
Ich bin in Bildungskarenz – bin ich
trotzdem pensionsversichert?
Auch wenn Sie Weiterbildungsgeld bekommen, erwerben Sie Versicherungsmonate
in der Pensionsversicherung und Gutschriften für das Pensionskonto. Gutgeschrieben
bekommen Sie 1,78 % von 70 % der Bemessungsgrundlage des
Arbeitslosengeldes.
Werden Zeiten der Kindererziehung
angerechnet?
Ab der Geburt eines Kindes erwerben Sie bis zu 48 Monate Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung. Für jedes dieser Monate werden Ihnen 1,78 % von € 2.486,01 (gesetzlich festgelegte Beitragsgrundlage für 2026) auf Ihrem Pensionskonto gutgeschrieben. Dadurch erwerben Sie pro Jahr Kindererziehung einen Pensionsanspruch von monatlich ca. 38 Euro.
Werden meine Zeiten als Präsenz- oder
Zivildiener angerechnet?
Wenn Sie Ihren Präsenz- oder Zivildienst absolvieren, erwerben Sie Zeiten in der Pensionsversicherung. Für jedes dieser Monate werden Ihnen 1,78 % von € 2.486,01 (gesetzlich festgelegte Beitragsgrundlage für 2026) auf Ihr Pensionskonto gutgeschrieben.
Wem werden Zeiten der Kindererziehung
angerechnet – Mutter oder Vater?
Die Kindererziehungszeiten werden dem Elternteil, angerechnet, der sich tatsächlich überwiegend um die Betreuung des Kindes gekümmert hat. Dies wird bei jenem Elternteil vermutet, der in diesem Zeitraum Kinderbetreuungsgeld bezogen hat oder in diesem Zeitraum nicht der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterlag. Waren beide Elternteile in der Pensionsversicherung pflichtversichert oder keiner der beiden, dann besteht die Vermutung, dass die Mutter überwiegend das Kind erzogen hat. Diese Vermutung kann widerlegt werden. Nähere Informationen dazu und zum Pensionssplitting finden Sie hier…
Ich bekomme Wochengeld – gibt es für
diese Zeit Gutschriften fürs Pensionskonto?
Auch wenn Sie Wochengeld bekommen, erwerben Sie
Pensionsversicherungszeiten. Für jeden Monat werden Ihnen 1,78 % des 30-fachen
täglichen Wochengeldes auf das Pensionskonto gutgeschrieben.
Ein Beispiel
tägliches Wochengeld = 33,33 Euro
tägliches Wochengeld x 30 Tage = 1.000 Euro
monatliche Gutschrift aufs Pensionskonto: 17,80 Euro
Bin ich pensionsversichert, wenn ich arbeitslos
bin?
Auch wenn Sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommen, erwerben
Sie Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung.
Für die Monate, in denen
Sie Arbeitslosengeld bekommen, werden Ihnen 1,78% von 70 % Ihrer
Bemessungsgrundlage des täglichen Arbeitslosengeldes auf das Pensionskonto gutgeschrieben.
Die Bemessungsgrundlage orientiert sich an Ihrem früheren Brutto-Einkommen.
Für die Monate, in denen Sie Notstandshilfe bekommen, gibt es 1,78 % von 64,4 % Ihrer Bemessungsgrundlage des täglichen
Arbeitslosengeldes. Dazu ein Beispiel, wieviel jemandem auf dem Pensionskonto gutgeschrieben wird, wenn die Person erst 1.000 Euro brutto verdient, später Arbeitslosengeld und schließlich Notstandshilfe bezieht.
Ihr Einkommen
Beitragsgrundlage für Pensionskonto
Zum Beispiel
Aufs Pensionskonto gehen pro Monat...
Lohn oder Gehalt
Ihr Bruttolohn
€ 1.000
17,80 Euro
Arbeitslosengeld
70 % vom ehemaligen Bruttolohn (=1.000 Euro)
€ 700
12,46 Euro
Notstandshilfe
64,4 % vom ehemaligen Bruttolohn (=1.000 Euro)
€ 644
11,46 Euro
Bin ich pensionsversichert, wenn ich Krankengeld
beziehe?
Auch wenn Sie Krankengeld bekommen, sind Sie
pensionsversichert. Für die Monate, in denen Sie Krankengeld bekommen, werden
Ihnen 1,78 % des Einkommens vor dem Krankengeldbezug auf dem Pensionskonto gutgeschrieben.
Beispiel
Einkommen vor dem Krankengeldbezug 1.000 Euro
Monatliche Pensionsgutschrift = 17,80 Euro
Was ist, wenn ich zu krank zum
Arbeiten bin?
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, können Sie um eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension ansuchen. Liegt der Stichtag vor dem 60. Lebensjahr, ist die Anrechnung sogenannter Zurechnungsmonate vorgesehen, um die Pensionshöhe aufzubessern. Wurden bis zum Stichtag bereits 469 Versicherungsmonate oder mehr erworben, werden keine Zurechnungsmonate mehr berücksichtigt. Sollte Ihre Pension sehr gering ausfallen, wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszulage zur Pension gezahlt („Mindestpension“). Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende beträgt für das Jahr 2026 € 1.308,39 pro Monat bekommen.
Rund 5 Millionen Menschen haben im Jahr 2014 eine
Mitteilung über ihre bisher erworbenen Pensionsansprüche erhalten (Kontoerstgutschrift). Rückwirkende
Eingriffe in diese Beträge sind schwer vorstellbar, denn jede Pensionskürzung wäre
in vollem Ausmaß sichtbar. Außerdem ist die Kontoerstgutschrift rechtlich
verbindlich. Der Gesetzgeber kann auch aus diesem Grund nicht mehr so leicht
wie bisher Pensionen durch eine Reform kürzen.
Selbstverständlich sind auch die Pensionen der Personen, die erst später zu arbeiten begonnen haben und daher noch keine Kontoerstgutschrift erhalten haben, sicher. Sie können mit der ID Austria jederzeit Einsicht in Ihr Pensionskonto nehmen (www.neuespensionskonto.at)
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Lassen sich die gesetzlichen
Pensionen angesichts der demografischen Entwicklung langfristig und nachhaltig
finanzieren? Immer wieder ziehen das „Pensionsexperten“ in Zweifel, die häufig
aus dem Umfeld von Banken und Versicherungen kommen und Interesse daran haben,
Geschäfte mit verunsicherten Menschen zu machen. Doch lassen Sie sich nicht
kopfscheu machen: Langzeit-Rechnungen belegen, dass kein Grund zur Panik
besteht. Nähere Informationen dazu finden Sie hier...
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