Hilfe bei Insolvenz: Der Insolvenz­schutz­verband

Was tun, wenn ein Unternehmen insolvent wird? Was passiert mit den Arbeitnehmer/-innen? Die Arbeiterkammer bietet kostenlose Beratung und Vertretung durch den Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer/-innen (ISA) an. Der ISA unterstützt dabei alle Arbeitnehmer/-innen, die Mitglieder von Arbeiterkammer oder Gewerkschaft sind. 

So hilft der ISA

Beratungsfunktion

Der ISA berät Arbeitnehmer/-innen über ...

  • die Auswirkungen der Arbeitgeberinsolvenz auf das Arbeitsverhältnis.
  • die rechtliche Situation bei Weiterbeschäftigung im insolventen Unternehmen.
  • die Möglichkeiten der Auflösung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz.

Vertretung betroffener Arbeitnehmer

Die Vertretung durch den ISA umfasst die Berechnung der offenen Forderungen (nach den vorhandenen Unterlagen beziehungsweise den Angaben der Arbeitnehmer/-innen), weiters die Anmeldung der Arbeitnehmerforderungen im gerichtlichen Insolvenzverfahren, die Antragstellung für das Insolvenz-Entgelt bei der IEF-Service GmbH und schließlich auch die Intervention in diesem Zusammenhang bei Insolvenzverwalter/-innen, Arbeitgeber/-innen und Behörden.

Unterstützung des Insolvenzverfahrens 

Im Insolvenzverfahrens unterstützt der ISA die Information und Koordination der Arbeitnehmergläubiger, er berät die Lohnverrechnung der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters, ermöglicht eine einheitliche und standardisierte Forderungsanmeldung und erleichtert schließlich außergerichtliche Einigungen und die Mitarbeit in Gläubigerausschüssen. 

Was ist der ISA?

Der ISA wurde 1997 als gemeinsamer Verein von ÖGB und Arbeiterkammern gegründet und ist seit 1999 als bevorrechteter Gläubigerschutzverband tätig. Der ISA hat Geschäftsstellen in allen Bundesländern.

Mitglieder des ISA sind der ÖGB und die Kammern für Arbeiter und Angestellte in jedem Bundesland. Durch die Vereinstätigkeit soll dazu beigetragen werden, dass Insolvenzen für die gesamte Wirtschaft Österreichs und damit für Arbeitnehmer/-innen möglichst wenig schädliche Auswirkungen entfalten. 

Wenn die Arbeiterkammer (oder die Gewerkschaft) Rechtsschutz für die Durchsetzung der arbeitsrechtlichen Ansprüche bei Arbeitgeberinsolvenz gewährt, kann der ISA für die betroffenen Arbeitnehmer/-innen tätig werden.

Wie der ISA die Daten verarbeitet, können Sie in der „Datenschutzinformation - ISA“ nachlesen.

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Insolvenz-Rechtsschutz
TEL: +43 50 6906 2352
E-MAIL: insolvenzrecht@akooe.at

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