Bestimmungen für Kroatinnen & Kroaten
Seit Juli 2013 brauchen KroatInnen keinen Aufenthaltstitel mehr. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist jedoch noch eingeschränkt: Alle Regeln und Ausnahmen.
Die meisten MigrantInnen dürfen in Österreich aufgrund ihres Aufenthaltstitels in Österreich arbeiten. Die Beschäftigungsbewilligung ist daher nur mehr für wenige Personengruppen relevant.
Eine Beschäftigungsbewilligung ist zur Arbeitsaufnahme nötig, wenn Sie
Die Entscheidung über den Antrag wird Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt. Sie erhalten eine sogenannte Bescheidausfertigung. Wenn die Bewilligung erteilt wird, darf der Arbeitgeber Sie anstellen.
Wird der Antrag auf Verlängerung der Beschäftigungsbewilligung vor deren Ablauf eingebracht, so gilt diese automatisch bis zur rechtskräftigen Entscheidung über diesen Antrag als verlängert.
Als türkische/r Staatsbürger/in haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt. Zum Teil gelten auch bei der Zuwanderung bessere Regelungen, wenn Sie in Österreich erwerbstätig sein wollen.
Da die Regeln sehr kompliziert sind, sollten Sie beim Beratungszentrum für Migrantinnen und Migranten beraten lassen.
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